Hallo,
der Versorgungsausgleich wird aufgrund des Todes Ihres Exmannes grundsätzlich nicht geändert.
Sie können aber die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches beantragen.
Sie sollten sich jedoch unbedingt vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.