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Experten-Antwort

Rente abgelehnt und krankengeld löuft aus, wie geht es weiter

von Wilhelm16.09.2017 | 09:40
1391 Ansichten
7 Antworten

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Hallo mein mann sein krankengeld läuft im dezember aus.im juni haben wir rentenantrag gestellt, wurde abgelehnt. Sind natürlich in widerspruch gegangen. Wie geht es nach dem krankengeld weiter. Hat er anspruch auf nahtlosigkeitsgeld? Uns wurde geasagt nein, da über den rentenantrag schon beschieden ist. Und bei alg 1 muss er da kündigen oder gekündigt werden. Muss er dann gegen die kündigung kündigungschutzklage erheben

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

es ist leider keine Frage für das Rentenforum.

Sie sollten sich zur Klärung des Alg-Anspruches an die Arbeitsverwaltung wenden.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schorscham 16.09.2017 | 10:59
Da Ihr Mann Widerspruch eingelegt hat, wurde noch nicht rechtswirksam über den Rentenantrag entschieden. Daher besteht meines Erachtesn sehr wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Nichts davon ist erforderlich. Es reicht aus, wenn der Aufhebungsbescheid der Krankenkasse vorgelegt wird. MfG
Lenaam 16.09.2017 | 10:55
Die Antwort ist richtig. Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit gibt es lediglich bis zur ersten Entscheidung des Rentenantrages.
Fortitude oneam 16.09.2017 | 11:23
Hallo Wilhelm, auf gar keinen Fall selbst kündigen. Ich bin auch der Meinung, dass die Nahtlosigkeit weiterhin greift. Jetzt müssen Sie abwarten bis über Ihren Widerspruch entschieden ist. Sollte es zum SG gehen, empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt für Sozialrecht zu nehmen. Wichtig wöäre zu wissen, wie alt Ihr Mann ist und ob er überhaupt noch zum alten AG zurück möchte. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schadeam 16.09.2017 | 12:29
Wenn der Widerspruch bei Ablauf des KG noch nicht entschieden ist, muss er sich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden um dort ALG zu erhalten (oder er geht eben arbeiten). Ob er dann beim Arbeitsamt nach der Nahtlosigkeit geführt wird oder als "normaler Arbeitsloser" muss mit der Agentur geklärt werden - das ist keine rentenrechtliche Fragestellung! Und im Zweifel streitet er sich dann auch zusätzlich mit den "Agenten" per Widerspruch um Nahtlosigkeit und Co Kündigen muss er nicht, sobald er woanders eine Arbeit aufnehmen sollte, wird er dem bisherigen AG Bescheid sagen, oder?
Silviaam 16.09.2017 | 15:42
Vielleicht hilft Ihnen auch folgendes weiter: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&a… Auf Seite 7 unter 145.1.4 (3)Ist der Rentenantrag wegen fehlender Erwerbsminderung abgelehnt worden, kann grundsätzlich kein Nahtlosigkeitsfall eröffnet werden. Auf die Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kommt es nicht an. Macht der Arbeitslose gesundheitliche Einschränkungen geltend, die nach der Entscheidung eingetreten sind und die aus seiner Sicht für die Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung sprechen, ist ein ärztliches Gutachten in Auftrag zu geben. Gruß Silvia
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