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Experten-Antwort

Rente abgewiesen

von Ratlos12.10.2017 | 22:02
2161 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, da ich zur Zeit gesundheitlich nicht aus dem aus komme versuche ich hier einpaar Antworten zu bekommen. Ich habe 24.3.16 mal einen Rentenantrag gestellt wg. Erwerbsminderung. Mir wurde mitgeteilt, daß die Rente nicht bewilligt wird, da die besonderen vers.rechtl. Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In einem Versicherungsverlauf aus 2015 erfüllte ich noch die Voraussetzungen.Wie kommt das zu stande? Die besonderen sind gegeben wenn mein Vers. konto innerhalb d.letzten 5 Jahre vor Erwerbsminderg mindestens 36 Mon. Pflichtbeiträge enthält. Weiter wird geschrieben, -bestimmte Zeiten die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind verlängern den 5 Jahreszeitraum. Dadurch wird es leichter die Mindestzahl von Plichtbeiträgen zu erreichen. Was sind nun bestimmte Zeiten? Weiter wird mitgeteilt, wir haben geprüft, ob sie die bes. Vorraussetzgg. erfüllen. Als möglichen Eintritt d. Erw.minderung haben wir den 24.3.16 angenommen (wie Antrag) und das Zeiten enthalten die d. Zeitraum verlängern, diese wurden berücksichtigt. dann schreiben sie,daß daraus folgt, daß mein Vers.konto d. Mindestzahl von 36 M.Pfl.Beiträge. im Zeitraum v.1.5.2010 bis 23.03.16 enthalten muß. Warum denn gerade 1.5.? Vom 1.1.2010-31.12.2010 habe ich gearbeitet und Pflichtbeiträge bezahlt. Somit wären dann 36 Monate voll erfüllt. Weiß jemand Rat und kann mir das erklären? Ich muß einen neuen Antrag stellen und komme nicht aus dem Haus um mich beraten zu lassen. Vielleicht kann auch jemand per Telefonanruf weiter helfen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

ohne den Inhalt Ihres Versicherungskontos zu kennen, können wir den Sachverhalt hier im Forum leider nicht klären.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen (Telefonnummer finden Sie auf dem Bescheid).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Schadeam 12.10.2017 | 22:40
Da werden Sie im Forum nicht weiterkommen, weil keiner hier Ihre Versicherungszeiten kennt. Wenn die Rente 2016 abgelehnt wurde weil damals die Beiträge fehlten macht ein neuer Antrag höchstens Sienn, wenn Sie seither Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie seither nichts mehr eingezahlt haben sind die Voraussetzungen immer noch nicht erfüllt. Mein Tipp: zur Beratung gehen und sich alles erklären lassen.....ich fürchte im Forum kommen Sie nicht weiter weil das Thema viel zu vielschichtig ist um jedes hätte, wenn und aber zu erörtern. Und wenn Sie aus welchem Grund auch immer nicht selbst zur Beratung können, schicken Sie jemand Ihres Vertrauens hin, geben dem eine Vollmacht und hoffen, dass der ihnen dann das erklären kann, was der Berater ihm gesagt hat. Oder Sie versuchen es telefonisch bei den Kollegen, eine Telefonnummer sollte auf dem Ablehnungsbescheid doch draufstehen, oder?
Werner67am 13.10.2017 | 07:11
Sie schreiben, dass Sie im Zeitraum 01.01.-31.12.2010 gearbeitet und Pflichtbeiträge gezahlt haben. Somit hätten Sie im maßgebenden Zeitraum (ab 01.05.2010) nur 8 Monate Pflichtbeiträge und nicht 36. Was haben Sie denn nach 2010 gemacht? Gruß Werner
Ratlosam 13.10.2017 | 11:01
Ja, 2011 vom 1.1.11-31.10.11 leider ALG 2 vom 15.11.11-31.12.11 pflichtbeitragszeit, gearbeitet. Vom 1.1.12- 31.12.12 pflichtbeitragszeit, gearbeite. Vom 1.1.13-21.1.13 gearbeitet, beiträge. Ab 22.1.13 krank mit Bescheinigung ohne Krankengeldbezugbis dato. in der Rentenauskunft april 2015 wurde noch eine Eminderungsrente erfüllt bei einem Leistungsfall am 29.4.2015
Werner67am 13.10.2017 | 12:06
Warum bekommen Sie kein Krankengeld? Wenn Sie ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind bzw. privat krankenversichert sind, ist diese Zeit rentenrechtlich gesehen eine Lücke (wenn Sie nicht selbst Beiträge gezahlt haben). Möglicherweise ist das der Grund für die Rentenablehnung? Ich würde wirklich empfehlen, dass Sie mit Ihren Fragen eine Beratungsstelle aufsuchen. Gruß Werner
W*lfgangam 13.10.2017 | 14:31
Hallo Ratlos, ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird! da sollten Sie den Hebel ansetzen. Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind. Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung. Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein. Gruß w.
Ratlosam 13.10.2017 | 18:51
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Aus Erfahrung und mit Emotionen argumentieren, wer tut das heute noch. Jeder vermeidet, daß dadurch Diskussionen entstehen. Aber genau das ist es doch wasfehlt. Nochmals recht herzlichen Dank. Hallo Ratlos, ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird! da sollten Sie den Hebel ansetzen. Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind. Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung. Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein. Gruß w.
Da galoppiert Sie wieder die grandiose Überheblichkeit namens Wuff Wuff.
Genervteram 14.10.2017 | 06:31
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Ratlos,

ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird!

da sollten Sie den Hebel ansetzen.

Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind.

Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung.

Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein.

Gruß

w.

Als möglichen Eintritt d. Erw.minderung haben wir den 24.3.16 angenommen (wie Antrag)
Hallo Ratlos, ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird! da sollten Sie den Hebel ansetzen. Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind. Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung. Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein. Gruß w.
Mit solchen Vorschlägen Hoffnung zu verbreiten ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist einfach gedankenlos, aber Hauptsache W*lfgang hat wieder seinen Beitrag geleistet?!
Modi69am 15.10.2017 | 12:39
Hallo, die Idee, dass der Leistungsfall evtl. zu spät festgelgt wurde und bei früherem Eintritt die besonderen vers.rechtl. Voraussetzungen noch gegeben waren, ist doch gar nicht so schlecht. Problem wird sein, dass er sich den Leistungsfall nicht aussuchen kann, sondern medizinisch stichhaltig belegen müsste. Es wird wohl kein Weg an einer Vorsprache bei der RV vorbeiführen. Dort kann man relativ schnell ermitteln, bis zu welchem Datum die besonderen vers.rechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt waren. Liegt dann vor diesem Datum auch noch nachweisbar ein medizinisches Ereignis vor, könnte man es versuchen. W+lfgangs Idee mit dem Widerspruch dürfte aber wohl nicht mehr klappen, wenn das Verfahren schon 2016 abgeschlossen wurde. Evtl. Überprüfungsantrag oder Neuantrag mit ausdrücklichem Verweis auf anderes, früheres Datum als im Ablehnungsbescheid ? Weitergehende Infos kann es nur bei Kenntnis aller relevanten Daten - in der Beratungsstelle - geben...
Cassandraam 16.10.2017 | 07:48
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Ratlos,

ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird!

da sollten Sie den Hebel ansetzen.

Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind.

Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung.

Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein.

Gruß

w.

Als möglichen Eintritt d. Erw.minderung haben wir den 24.3.16 angenommen (wie Antrag)
Hallo Ratlos, ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird! Gruß w.
Super, W., Hauptsache, Sie können quatschen. Manchmal haben Sie leider echt keine Ahnung und sollten es lieber dabei belassen, Anträge aufzunehmen. Es gibt keinen Grund, bei Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch noch die medizinischen Voraussetzungen zu prüfen und somit wird natürlich das Antragsdatum als Leistungsfall angenommen. Ausser der Vers. gibt einen konkreten Anhaltspunkt, ab wann er sich VEM fühlt.
Cassandraam 17.10.2017 | 07:18
...na ja, den liebe Wolfgang kritisiert man nicht ungestraft;-). Ich würde mich einfach freuen, wenn Anträge richtig und vollständig aufgenommen werden und zwar insbesondere von Leute wie W.
Fortitude oneam 17.10.2017 | 07:58
Guten Morgen, der arme W*lfgang. Muss heute so einiges einstecken. Dies ist immer noch ein offizielles Forum der Rentenversicherung. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Ich kann nur sagen, im großen und ganzen ist W*lfgang ein kompetenter Mensch. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Herz1952am 17.10.2017 | 09:27
Mich hat der gut W*lfgang auch schon des Öfteren kritisiert. Und ich bin eindeutig der kompetentere von uns beiden.
Cassandraam 18.10.2017 | 08:13
...wer ist Cassy ?
Ernieam 18.10.2017 | 09:16
Ich glaube, Sie sind damit gemeint.
Herz1952am 18.10.2017 | 09:15
Oh, ein Beitrag von W*lfgang wurde gelöscht. Jetzt droht er bestimmt wieder damit, dass er sich aus diesem Forum zurückzieht...
=//=am 18.10.2017 | 15:57
Wenn im Rentenantrag angegeben worden wäre, dass eine Erwerbsminderung bereits seit z.B. Januar 2015 vorgelegen hat UND dies auch anhand ärztlicher Unterlagen der behandelnden Ärzte untermauert worden wäre, hätte man dies auch überprüft. Dann wären vermutlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch vorgelegen. Wenn im Rentenantrag aber dazu NICHTS steht oder "seit Jahren" OHNE ärztliche Nachweise, wird das Rentenantragsdatum genommen. Die DRV ist nicht verpflichtet, in jedem Fall "zu erforschen", wann die EM evtl. vorgelegen hat. Außerdem stand in jeder Renteninformation NACH 2015 drin, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sind oder nicht (mehr). Wenn man etwas nicht versteht, kann man dann zeitnah bei der DRV nachfragen, was das zu bedeuten hat. Es ist aber einfacher, hinterher die DRV für alles, was schiefgelaufen ist, verantwortlich zu machen.
Robinéam 18.10.2017 | 12:43
Ich wäre sehr vorsichtig damit eine Untersuchung zu erzwingen. Wenn der Leistungsfall einmal feststeht kommen Sie davon nicht mehr runter. Selbst wenn Sie nachher die 36 in 60 haben wird man wieder vom damaligen Leistungsfall ausgehen und Sie haben ausgehend von diesem Datum die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen immer noch nicht erfüllt...
=//=am 18.10.2017 | 16:04
@W*lfgang "Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln." Das ist einfach eine Unterstellung, die sich nicht beweisen läßt (s. auch meine vorige Stellungnahme). Es sogar Versicherte, die seit Jahren keinen Arzt oder Facharzt aufgesucht haben oder nur sehr sporadisch. Wie läßt sich dann feststellen, dass zu dem vom Versicherten genannten Termin er schon erwerbsgemindert war? Eine EM-Rente ist kein Wunschkonzert und das Datum des Leistungsfalls für eine solche Rente muss plausibel sein.
W*lfgangam 18.10.2017 | 21:33
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo =//=, ich stimme Ihnen zu beiden Beiträge zu - 'begründeter' EM-Wunsch in der Vergangenheit, _mit_ eingesandten med. Unterlagen, die das begründen könnten. Und dann kommt 'ne Ablehnung schlicht ausgehend vom Antragsdatum ...als unterstützender Antragsausfüller fragen Sie sich doch auch 'Häh?! Die adiposen Nicht-36/60-Erfüller, die nur 'Rücken' haben und den Wischeimer nicht mehr schleppen können, bügeln Sie doch auch gleich ab/kein Antrag - wie Unwissende schon sagte: Massenabfertigung und Prioritäten setzen :-) Gruß w.
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