Hallo Ratlos,
ich kenne diese Ablehnungsbescheide ..."wir haben mal eben einfach so angenommen" ...da krieg ich 'Hals', wenn nur vermutet, statt rechtssicher ermittelt wird!
da sollten Sie den Hebel ansetzen.
Das Antragsdatum als potentiellen Beginn der EM zu sehen, ist zwar zunächst legitim (das 'einfachste' und letzte Datum, um im verlängerten 5-Jahres-Zeitraum die 36 Monate zu ermitteln), aber nicht unbedingt richtig. Die Frage ist ja (schon im Rentenantrag) "seit wann halten Sie sich für EM?", jedoch wird dabei auf Ihr 'Wunschdatum' eher nicht eingegangen, um die 36 Monate 'richtig' zu ermitteln. Besondere Anspruchsvoraussetzungen zum Antragsdatum durchgerechnet/negativ, med. Begutachtung überflüssig, Ablehnung raus, Antrag vom Tisch ...und so darf es nicht sein, in Anbetracht Ihrer bereits 3 Jahre davor laufenden Erkrankung. Ich unterstelle, dass Sie erst gar nicht zu einer med. Begutachtung eingeladen worden sind.
Legen Sie Widerspruch ein mit der Begründung, dass - ausgehend vom Ihrer Meinung nach tatsächlichen Beginn Ihrer EM - der 5-Jahres-Zeitraum falsch gewählt worden ist. Begründen Sie, welches Datum aus Ihrer Sicht das 'richtige' ist und verlangen Sie eine sozialmed. Beurteilung.
Den Widerspruch können Sie zunächst auch nur zur Fristwahrung einlegen, vor Begründung Akteneinsicht verlangen und nachlesen, was da wie in die Entscheidung der DRV eingeflossen ist. Wenn Sie sich dazu an die nächstes Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, oder schalten Sie auch einen Sozialverband (SoVD, VdK), ggf. eine Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ein.
Gruß
w.