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Experten-Antwort

Rente auf Zeit-Schwerbehinderung

von Jürgen12.05.2011 | 19:36
2178 Ansichten
2 Antworten

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Ich komme noch einmal zurück. Ich bin seit 1997 schwerbehindert 70 Hatte ab 2001-2010 die Rente auf Zeit Umwandlung in Altersrente für Schwerbehinderte 2010 Abschläge ja oder nein danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann KSC nur zustimmen. Wenn Ihre Zeitrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung umgewandelt wurde, enthält die Rente keine Abschläge, sofern Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 13.05.2011 | 07:57
Na, da würde ich doch in meinen Rentenbescheid schauen :) Wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, hat die AR für Schwerbehinderte (falls Sie diese Rentenart beziehen - aber auch das steht im Rentenbescheid) keinen Abschlag.
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