Der Antwort von Manni Fest schließen wir uns an.
In Ihrem Rentenbescheid steht unter anderem:
"Welche Leistungen muss ich noch mitteilen?
Sie sind verpflichtet, uns den Bezug und jede Veränderung folgender
Leistungen unverzüglich mitzuteilen:
- Rente an Versicherte aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Abfindung einer Rente an Versicherte aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Heimpflege anstelle einer Rente an Versicherte aus der gesetzlichen
Unfallversicherung,
- Leistungen nach § 10 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes,
- Vorruhestandsgeld,
- andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- vergleichbare Leistungen, wenn sie von einem Träger im Ausland
erbracht werden."