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Hallo Nguyen,
die Klärung der ausländischen Versicherungszeiten wird im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens durchgeführt. Die Zeiten werden grundsätzlich gegenseitig anerkannt. Eine Übertragung erfolgt aber nicht. Sie würden also später zwei separate Renten erhalten. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre neue Auslandsanschrift mit.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_finnland.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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