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Rente bei Schwerbehinderung

von Ruth10.04.2007 | 15:47
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12 Antworten

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Hallo, mein Mann,Selbstständig seit 1984 und von 04/1960 - 09/87 Einzahler in die Rentenversicherung geb.: 06.04.45 hat seit 07/06 eine Schwerbehinderung. (80). Kann er jetzt schon die Rente beantragen ? Falls ja darf er dann sein Geschäft noch uneingeschränkt weiterführen ? ... danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erforderlich. Diese Voraussetzung ist nach Ihrer Darstellung nicht erfüllt. Ihr Mann wird die Vollendung des 65. Lebensjahres abwarten müssen, um einen Anspruch auf Rente wegen Alters geltend machen zu können.

11 Antworten

Kurtam 10.04.2007 | 16:47
kurz und bündig - nein
Rutham 10.04.2007 | 17:01
Kurz und bündig find ich gut. Eine Frage habe ich aber doch noch: ist in unserem Fall eine vorzeitige Rente überhaupt möglich ?
Kurtam 10.04.2007 | 17:22
Meines Wissens müssen sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlen um eine vorzeitige Rente zu erhalten. Für eine Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten 5 Jahren für 3 Jahre beiträge entrichtet sein.
skatam 10.04.2007 | 18:21
für FAULHEIT gibt es keine EU-RENTE und das ist gut so!!!! mfg skat
Kurtam 10.04.2007 | 18:33
skat, dildo, gülle, pariser usw. wenn sie so lang wie dumm wären, könnten sie aus der Dachrinne saufen
Gittaam 10.04.2007 | 19:02
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. vielleicht wäre für sie auch eine teilrente interessant
Gittaam 10.04.2007 | 18:36
350 euro darf zur erwerbsminderungsrente hinzuverdient werden.
skatam 10.04.2007 | 18:44
bist du auch einer von von DENEN. PFUI, schäm DICH. mfg skat
Kurtam 10.04.2007 | 19:38
skat sie legen sich hier im Forum wohl mit allen an. Aber sie sind ja ein Wunderkind, sie waren mit 3 Jahren bereits so intelligent wie heute
Kurtam 10.04.2007 | 19:34
Gitta, die Teilrente kann auch nur gewährt werden wenn die Voraussetzungen für eine Vollrente vorhanden sind. Da dies nicht der Fall zu sein scheint, scheidet diese Möglichkeit aus. Auch ihr Hinweis mit dem Zuverdienst trifft nur zu wenn eine Rente bezahlt wird.
Dieteram 10.04.2007 | 19:40
Wenn man solchen Müll lesen muss könnte man denken, die volle Intelligenz hätte sich bei dem schon bei der Geburt vollständig ausgebildet. Das sind einfach nur Idioten.
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