Für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erforderlich. Diese Voraussetzung ist nach Ihrer Darstellung nicht erfüllt. Ihr Mann wird die Vollendung des 65. Lebensjahres abwarten müssen, um einen Anspruch auf Rente wegen Alters geltend machen zu können.