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Experten-Antwort

Rente

von Fried.16.11.2013 | 22:44
1558 Ansichten
5 Antworten

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Habe bei der Rentenantragstellung leichtsinnig der Hochrechnung der letzten Monate zugestimmt ... Jetzt habe ich den Rentenbescheid erhalten. Habe ich noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und die Rente mit dem tatsächlichen Entgelt - mit Weihnachtsgeld berechnen zu lassen ?? Oder habe ich jetzt pech gehabt, weil ich im Rentenantrag das kreuzchen an die falsche Stelle gesetzt habe ?? Danke für Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den vorherigen Ausführungen ist zuzustimmen. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen es einfach durchrechnen. Sie müssen nur beachten, dass Sie innerhalb der Widerspruchsfrist tätig werden und den Rentenantrag ggf. zurücknehmen (hier können Sie auf das folgende Urteil verweisen: Urteil des BSG vom 12.12.2011 – B 13 R 29/11 R). Viel Erfolg.

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4 Antworten

Sozialröchler?am 16.11.2013 | 23:07
Mit Einverständnis des Versicherten ist selbst dann hochzurechnen, wenn vorab bekannt ist, dass die Höhe des Hochrechnungsergebnisses von der Höhe der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahme abweichen wird. Eine erneute Berechnung ist nicht vorzunehmen. Insofern: P. g. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Fried.am 16.11.2013 | 23:15
danke für die antwort. aber innerhalb einer widerspruchsfrist gelten doch besondere regelungen oder ??
Sozialröchler?am 16.11.2013 | 23:50
Wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist sind, sollten Sie es so versuchen: Nehmen Sie formlos den Rentenantrag zurück und stellen Sie Ihn im gleichen Schreiben formlos neu. Da die Rente erst in der Zukunft beginnt, sollte es nun möglich sein, die Rente aufgrund des rein rechtlich völlig neuen Antrags mit den tatsächlichen Werten zu berechnen. Die Formulare müssen Sie nicht alle noch einmal ausfüllen. Lassen Sie sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ggf. behilflich sein, damit Sie die Frist nicht verpassen und lassen Sie sich wegen der Frist unbedingt ein Duplikat mit Eingangsstempel als Nachweis aushändigen.
zeldaam 17.11.2013 | 19:20
Hallo Fried. ; die mögliche Verfahrensweise wurde Ihnen schon vorgestellt. Bevor Sie die Rücknahme / Neufesttellung Ihrer Rente anstreben, sollten Sie sich jedoch über zwei Sachverhalte im Klaren sein: 1. Ist Ihr tatsächliches (beitragspflichtiges !) Entgelt im Hochrechnungszeitraum tatsächlich höher, als das im Rentenbescheid genannte ?. Bei der Hochrechnung aus den Entgelten der letzten 12 Monaten ist ggf. das Weihnachtsgeld des Vorjahres enthalten. 2. Erwarten Sie keine bahnbrechenden Rentenerhöhung durch das geänderte Entgelt. Bei einer Erhöhung des Einkommens um 1000 Euro ergeben sich sagenhafte 0,83 Euro mehr Monatsrente. MfG zelda
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