Den vorherigen Ausführungen ist zuzustimmen. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen es einfach durchrechnen. Sie müssen nur beachten, dass Sie innerhalb der Widerspruchsfrist tätig werden und den Rentenantrag ggf. zurücknehmen (hier können Sie auf das folgende Urteil verweisen: Urteil des BSG vom 12.12.2011 – B 13 R 29/11 R). Viel Erfolg.