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Experten-Antwort

Rente f. langjährig Versicherte i.V.m. Flexi und Witwenrente

von RoSchü16.11.2018 | 17:35
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6 Antworten

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Hallo, meine Mutter bezieht seit einigen Jahren Witwenrente. Sie hat nun die Möglichkeit rückwirkend zum 01.07.2018 Ihre Altersrente mit Abschlägen zu beziehen (Altersrente für langjährig Versicherte). Derzeit steht sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis und bezieht Lohn. Die Regelaltersgrenze erreicht sie im Jan. 2019. Der Lohn ist "niedrig genug", weshalb sich ein rückwirkender Bezug der Altersrente ab Juli 2018 im Rahmen von "Flexi" lohnen könnte. Der Arbeitslohn wird voraussichtlich ab Febr. 2019 wegfallen. Er wird bei der Witwenrente bereits seit einigen Jahren angerechnet. Wie ich erfahren habe, wird eine Erhöhung von Einkommen (Hinzutritt der Altersrente zum Lohn) erst zum Juli des Folgejahres (hier: 07/2019) berücksichtigt. Bei Wahl des Rentenbeginnes August 2018 sollte die Witwenrente in gleicher Höhe weiter gezahlt werden, auch wenn der Freibetrag mit Altersrente nun noch mehr überschritten wird. Zum Juli 2019 liegt jedoch kein Arbeitslohn mehr vor, weshalb eine Minderung der Witwenrente ja nicht vorgenommen werden dürfte. Folgende Frage stellt sich nun: Wie wird verfahren, wenn meine Mutter Rentenbeginn 07/2018 wählt? Wird die Änderung dann auch erst 07/2019 geprüft? Oder wird die Witwenrente rückwirkend ab 07/2018 gekürzt, weil dies der reguläre Anpassungstermin war - nur eben die Altersrente nicht bekannt, weil noch nicht beantragt. Vielen Dank an dieser Stelle.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RoSchü,

beginnt die Altersrente nach dem 01.07.2018, handelt sich es um eine Einkommenserhöhung, die erst zum Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung (01.07.2019) berücksichtigt wird. Es wird bis dahin weiterhin das Arbeitsentgelt angerechnet.

Beginnt die Altersrente bereits zum 01.07.2018, ist sie für die Einkommenanrechnung auf die Witwenrente bereits ab diesem Zeitpunkt (neben dem Arbeitslohn aus der Beschäftigung) zu berücksichtigen.

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5 Antworten

Klärungam 16.11.2018 | 19:30
Wie ist denn der rückwirkende Rentenbeginn der Altersrente zum 01.7.18 zu erklären?
W*lfgangam 16.11.2018 | 20:04
...rechtzeitige/formlose Antragstellung etwa? ;-) bloße Terminabsprache spätestens im Sept. reicht schon aus. Gruß w.
Klärungam 16.11.2018 | 22:01
Wie ist denn der rückwirkende Rentenbeginn der Altersrente zum 01.7.18 zu erklären?
...rechtzeitige/formlose Antragstellung etwa? ;-) bloße Terminabsprache spätestens im Sept. reicht schon aus. Gruß w.
Ihre Mutmaßungen interessieren nicht. Sie müssen sich auch mit jedem Mist einmischen, sonst können Sie nicht glücklich sein, oder? Die Realität dagegen wäre wirklich interessant.
Einkommensanrechnungam 16.11.2018 | 22:07
Es tritt rückwirkend Rentenbezug mit Einkommen zusammen und die Witwenrente ist ab 01.07.18 zu kürzen.
RoSchüam 18.11.2018 | 23:12
Vielen Dank für die rasche Antwort. Der Rentenbeginn erklärt sich in der Tat durch Antragstellung im September. Dies ergibt aufgrund des sogenannten Dispositionsrechts (weil Rente mit Anschlägen) einen möglichen Rentenbeginn 01.07. (max. 3 Monate rückwirkend ausgehend vom Antragsmonat) - so die Auskunft der DRV. Danke an dieser Stelle. Die Antwort hilft uns sehr weiter bei der Entscheidung über den Rentenbeginn.
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