Hallo RoSchü,
beginnt die Altersrente nach dem 01.07.2018, handelt sich es um eine Einkommenserhöhung, die erst zum Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung (01.07.2019) berücksichtigt wird. Es wird bis dahin weiterhin das Arbeitsentgelt angerechnet.
Beginnt die Altersrente bereits zum 01.07.2018, ist sie für die Einkommenanrechnung auf die Witwenrente bereits ab diesem Zeitpunkt (neben dem Arbeitslohn aus der Beschäftigung) zu berücksichtigen.