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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte und die Wartezeit

von index5815.02.2019 | 14:52
110 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, zum 31.12.2018 besteht eine Wartezeit von 35 Monaten laut Rentenauskunft. Die Wartezeit würde demnach am 01.12.2021 enden. Rentenbeginn wäre aber erst am 01.04.2022, Geburtsdatum 1958. Würde wegen einer Arbeitslosigkeit zwischen dem 01.12.2021 und dem 01.04.2022 der Renteneintritt mit Abzügen belastet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo index58,

als Jahrgang 1958 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Aufgrund Ihrer Angaben können Sie die Wartezeit von 45 Jahren bis zum 64. Lebensjahr in 2022 nicht erfüllen, selbst wenn bei den angegebenen 35 Monaten Wartezeit ein Schreibfehler vorliegt und Sie zum 31.12.2018 eigentlich bereits 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.

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5 Antworten

index61am 15.02.2019 | 16:12
Da du am 31.12.2018 erst 35 Monate hast, kannst du die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst ab 01.02.2061 bekommen. Wenn Du Dich dann noch 4 Monate arbeitslos meldest, bekommst Du einen Zuschlag von 224,5 %.
Gollumam 15.02.2019 | 15:25
Hurra, der Wochenend-Troll ist da!
senf-dazuam 18.02.2019 | 09:41
Wenn allerdings mit "Wartezeit" die noch fehlenden Monate gemeint sind, und am 1.12.21 die Wartezeit erfüllt ist, also die 45 Jahre oder 540 Kalendermonate mit den passenden Zeiten gefüllt sind, dann ist diese Voraussetzung für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Ob in den folgenden 5 Monaten bis zum möglichen Rentenbeginn weitere Pflichtbeiträge, eine Arbeitslosigkeit oder gar eine Lücke zu verzeichnen sind, spielt dann keine Rolle mehr. Sind die "Wartezeit" (oder auch Mindestversicherungszeit) und die Altersgrenze erfüllt, kann die Rente nach Antrag bewilligt werden. Bevor weitere sprachliche Missverständnisse hier auftreten, gehen Sie besser mal zu Beratungsstelle. Sie haben ja noch drei Jahre bis dahin, da sollte sich ein Termin finden lassen, um die Fragen rstlos zu klären.
index58am 25.02.2019 | 14:44
danke an senf-dazu ! genauso so, mit "Wartezeit" waren die fehlenden Monate gemeint .
senf-dazuam 25.02.2019 | 15:05
da nich für ...
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