Hallo index58,
als Jahrgang 1958 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Aufgrund Ihrer Angaben können Sie die Wartezeit von 45 Jahren bis zum 64. Lebensjahr in 2022 nicht erfüllen, selbst wenn bei den angegebenen 35 Monaten Wartezeit ein Schreibfehler vorliegt und Sie zum 31.12.2018 eigentlich bereits 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.