Hallo Jenny N.,
es gibt für Sie leider keine Möglichkeit, die fehlenden 3 Jahre als Einmalbetrag zu zahlen.
Für Sie kommt nur die ganz normale freiwillige Versicherung in Betracht.
Freiwillige Beiträge können immer bis zum 31.3. des Folgejahres für das laufende Jahr gezahlt werden.
Sie könnten daher noch Beiträge für das ganze Jahr 2015 zahlen. Für die Zukunft wäre eine laufende Beitragszahlung (= monatlich) möglich.
Dies bedeutet, dass die fehlenden 3 Jahre erst Ende 2017 gezahlt wären.