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Experten-Antwort

Rente für langjährig Versicherte mit 63/6

von Jenny N.26.11.2015 | 01:09
1812 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag allerseits, ich bin Jahrgang 1952 und könnte am 01.04.16 mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen (langjährig Versicherte). Durch eine etwas gebrochene Erwerbsbiographie habe ich jedoch nur 32 Versicherungsjahre. Kann ich die Beiträge für die fehlenden 3 Jahre als Einmalbetrag zahlen, um die Wartezeit von 35 Jahre zu erfüllen? (analog Einmalzahlung beiweniger als 5 Beitragsjahren um die 5-jährige Wartezeit zu erfüllen). Vielen Dank für jede Auskunft im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny N.,

es gibt für Sie leider keine Möglichkeit, die fehlenden 3 Jahre als Einmalbetrag zu zahlen.

Für Sie kommt nur die ganz normale freiwillige Versicherung in Betracht.

Freiwillige Beiträge können immer bis zum 31.3. des Folgejahres für das laufende Jahr gezahlt werden.

Sie könnten daher noch Beiträge für das ganze Jahr 2015 zahlen. Für die Zukunft wäre eine laufende Beitragszahlung (= monatlich) möglich.

Dies bedeutet, dass die fehlenden 3 Jahre erst Ende 2017 gezahlt wären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny N.,

wie "****" richtig geschrieben hat, ist eine freiwillige Beitragszahlung nur für Monate möglich, in denen Sie nicht versicherungspflichtig sind (zum Beispiel wegen einer Beschäftigung oder des Bezugs einer Entgeltersatzleistung).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

****am 26.11.2015 | 09:22
Hallo Jenny, eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen für mehrere Jahre rückwirkend ist nur in Ausnahmefällen möglich wie z.B. bei der Mütterrente. Wenn sie nicht lfd. in einer Vers.pflichtigen Beschäftigung sind oder ALG 1/Krankengeld/ALG 2 beziehen dürfen/könnten sie aber noch rückwirkend ab 01/2015 freiwillige Beiträge zahlen und würden dann Ende 2017 die 35 J erreichen und könnten ab Folgemonat die Altersrente für langjährig Versicherte mit der dann geringeren Kürzung erhalten. Lassen sie sich am besten in der nächsten Beratungsstelle der DRV beraten.
=//=am 26.11.2015 | 12:04
Sind auch bereits evtl. Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr berücksichtigt? Bei der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zählen diese Anrechnungszeiten mit. Freiwillige Beiträge nach § 207 SGB VI für eine nicht anrechenbare Zeit der Schulausbildung, z.B. vor dem 17. Lebensjahr, können auch nicht mehr entrichtet werden, da Sie das 45. Lebensjahr bereits (schon lange) vollendet haben.
W*lfgangam 26.11.2015 | 21:04
Hallo Jenny N. lieber _prüfen lassen_ ...ab in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, die werfen noch mal einen Blick über Ihr Versicherungskonto, welche Möglichkeiten es gibt/nicht gibt. 'Laien-Augen' (ich kann das selbst/alles okay im RV-Konto) verschenken doch schon mal Ansprüche, ohne sich dessen bewusst zu sein/ich dachte ... Gruß w.
Jenny N.am 27.11.2015 | 11:48
Danke auch für diesen Hinweis. Man (*Frau*) will ja nichts unversucht lassen bzw. verschenken. Allen ein schönes Wochenende, herzliche Grüße, "Jenny"
Deutsche Rentenversicherung
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