Sehr geehrter Kalker54,
da Sie bereits eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen, kämen die neuen gesetzlichen Regelungen für Sie voraussichtlich nur in Betracht, wenn aufgrund eines neuen Leistungsfalls eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn ab 01.07.2014 festgestellt würde.
Ob im Übrigen die "neue" Erwerbsminderungsrente günstiger wäre als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist individuell zu ermitteln.
Diesbezüglich sollten Sie sich zu gegebener Zeit an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Sollten Sie noch weitere bzw. detailliertere Fragen haben, so wenden Sie sich zwecks Beratung ebenfalls an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. an die entsprechenden Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen