Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von kalker5402.05.2014 | 20:42
2457 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, erhalte seit November 2011 eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit, bin aber aus gesundheitlichen Gründen seit Rentenbeginn nicht arbeitsfähig. Bin Oktober 1954 geboren und schwerbehindert (GdB 50). Habe in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn nur in Teilzeit gearbeitet. Nach letzter Rentenauskunft könnte ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen ab dem 01.07.2015 in Anspruch nehmen. Meine Frage hierzu wäre, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach den eventuell neuen gesetzlichen Regelungen ab 01.07.2014, ( Zurechnungszeit bis 62 und Günstigerprüfung ), höher sein kann als die vorgezogene Rente mit Abschlägen für Schwerbehinderte. Für Antworten auch von Experten wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Kalker54

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Kalker54,

da Sie bereits eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen, kämen die neuen gesetzlichen Regelungen für Sie voraussichtlich nur in Betracht, wenn aufgrund eines neuen Leistungsfalls eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn ab 01.07.2014 festgestellt würde.

Ob im Übrigen die "neue" Erwerbsminderungsrente günstiger wäre als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist individuell zu ermitteln.

Diesbezüglich sollten Sie sich zu gegebener Zeit an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Sollten Sie noch weitere bzw. detailliertere Fragen haben, so wenden Sie sich zwecks Beratung ebenfalls an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. an die entsprechenden Auskunfts- und Beratungsstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 03.05.2014 | 14:04
Hallo kalker54, > Meine Frage hierzu wäre, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach den eventuell neuen gesetzlichen Regelungen ab 01.07.2014, ( Zurechnungszeit bis 62 und Günstigerprüfung ), höher sein kann als die vorgezogene Rente mit Abschlägen für Schwerbehinderte. Ja, vielleicht ein Hauch höher, wegen der Günstigerprüfung, der Abschlag wäre weiterhin 10,8 %. Neuregelung abwarten und dann eine neue Rentenauskunft anfordern. Wann die DRV dazu in der Lage sein wird? ...nicht gleich am 01.07. ;-) Gruß w.
kalker54am 03.05.2014 | 17:49
Hallo, hätte die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr keine Auswirkung auf die Rentenhöhe? m. f. G. kalker54
W*lfgangam 03.05.2014 | 18:15
Hallo kalker54, doch hätte sie ...2 Jahre mehr mit dem Durchschnittswert (=Gesamtleitungswert) - je nach Einkommen/EP-Wert der Vorzeiten gibt's einen Schluck oben drauf ...10-100 EUR, hängt alles vom persönlichen Versicherungsverlauf ab. Ist zz. eben Spekulation ... Gruß w.
bernd1954am 03.05.2014 | 22:33
Hallo W*lfgang, kann es sein, dass Sie dem Fragensteller hier falsche Hoffnungen machen? Ich bin in genau der selben Situation - Jahrgang 54, EM-Rente wegen BU und GdB 50. Ich möchte im kommenden Jahr auch in die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung wechseln, aber ich sehe nicht, dass ich von der geplanten Zurechnungszeit bis 62 profitieren könnte. Die gilt doch nur für die EM-Rente und genau aus der möchte ich ja raus. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Gruß Bernd
W*lfgangam 05.05.2014 | 18:37
Zitat von bernd1954 anzeigenausblenden
Hallo Bernd, das sehen Sie richtig, das war vorschnell von mir (die schon laufende Teil-EM ging bei mir irgendwie unter). Solange kein neuer Leistungs-/Versicherungsfall eintritt (ab 01.07.), bleibt es im Rahmen der Teil-EM bei der bisher festgestellten Zurechnungszeit bis 60, auch für eine folgende volle EM-Rente. Da kalker54 nicht mehr arbeitsfähig ist, können auch (nach 60) keine 'neuen' Entgeltpunkte entstehen, die ggf. die AR/Schwerbehinderte ein wenig noch oben bringen könnten. Gruß w.
GroKoam 05.05.2014 | 19:49
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...) kann es sein, dass Sie dem Fragensteller hier falsche Hoffnungen machen?(...)
Hallo Bernd, das sehen Sie richtig, das war vorschnell von mir (die schon laufende Teil-EM ging bei mir irgendwie unter). Solange kein neuer Leistungs-/Versicherungsfall eintritt (ab 01.07.), bleibt es im Rahmen der Teil-EM bei der bisher festgestellten Zurechnungszeit bis 60, auch für eine folgende volle EM-Rente. Da kalker54 nicht mehr arbeitsfähig ist, können auch (nach 60) keine 'neuen' Entgeltpunkte entstehen, die ggf. die AR/Schwerbehinderte ein wenig noch oben bringen könnten. Gruß w.
Na Wolfgang fängt es bei Dir an wie beim Konrad???
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026