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Experten-Antwort

Rente im Sterbevierteljahr

von Kaukel27.08.2020 | 15:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Schwager ist kürzlich verstorben und meine Schwägerin bekam heute Post wegen der 3-Monatlichen Rente im Sterbevierteljahr. Da wurde als Monatsrente die Nettorente des Verstorbenen angegeben und davon KV und PV abgezogen. Sollte da nicht die Bruttorente stehen und davon die KV und PV Beträge abgezogen werden? Für Hinweise bin ich sehr dankbar Viele Grüße Kaukel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kaukel,

die KV- und PV-Beiträge sind von der Bruttorente abzuziehen.

Wir empfehlen Ihrer Schwägerin, sich zur Klärung an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Viele Grüße

Ihre Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

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7 Antworten

Kaukelam 27.08.2020 | 17:02
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Viele Grüße Kaukel
W°lfgangam 27.08.2020 | 20:16
Hallo Kaukel, der RentenService der Post AG zahlt erst mal blind + grundsätzlich den letzten mtl. Zahlbetrag des Verstorbenen aus - ohne Prüfung der 'richtigen' Rentenhöhe. Differenzen gibt es bei freiwillig oder privat krankenversicherten Verstorbenen und das führt dann ggf. zunächst zu Nachfragebedarf/wie hier wohl. Im Rahmen des Witwenrentenbescheids erhält sie dann eine genaue Berechnung/Nachrechnung der für die ersten 3 Monate zustehenden "100-%-Witwenrente" - und was zu viel/zu wenig gezahlt/abgezogen worden /wie KV/PV der Witwe für diese Rente zu beurteilen ist ...ggf. mit Nachforderung oder Nachzahlung. Also abwarten bis der Bescheid der DRV da ist und kein vorschneller Aktionismus – behindert nur die zügige Bearbeitung ;-) Den Experten-Tipp: "Wir empfehlen Ihrer Schwägerin, sich zur Klärung an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden." halte ich für die Frage zur Vorschusszahlung der Post für völlig daneben! Gruß w.
Siehe hieram 28.08.2020 | 04:27
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo W°lfgang, mit Interesse verfolge auch ich seit Monaten Ihre Beiträge, die m.E. von viel Fachwissen zeugen. 'm.E.' ist dabei von völliger Unbedeutung, denn ob es Fachwissen ist oder einfach auch mal viel Wind, kann ich gar nicht beurteilen. Ich möchte Ihnen aber dennoch mal ernsthaft sagen, dass Sie vielleicht manchmal unter der mit langjähriger Erfahrung auch einhergehenden 'Betriebsblindheit' an die Fragen herangehen. Dabei setzen Sie, der diese "Erfahrung" hat, voraus, dass z.B. ein völlig unwissender hier Fragender auch nur einen Bruchteil Ihrer Kenntnis hat. Und vergessen vielleicht, dass wie in diesem Beitrag, der Fragesteller (weil bisher noch nie Rente bezogen) gar nicht weiß, dass eine Rente von der Post bezahlt wird, während der Bescheid von der DRV kommt. Insofern nämlich ist auch die Expertenantwort überhaupt nicht verkehrt. Denn wenn die Rentenhöhe in irgendeiner Form angezweifelt wird, ist die DRV zuständig. Von dort erhält die zahlende "Deutsche Post" die Anweisung, was zu bezahlen ist. "Sie" als 'alter Fuchs wissen, dass es - bei Hinterbliebenenrente - eben erst einmal eine Vorschusszahlung gibt, die später nach oben oder unten korrigiert wird. Der unerwartet Hinterbliebene weiß es nicht. Und so möchte auch ich Sie bitten, manchmal nochmal erst einmal eine Runde mit Ihrem Hund spazieren zu gehen und dabei zu überlegen, wie Sie als alter Hase einem völlig Unwissenden eine einfache Frage beantworten könnten, ohne davon auszugehen, dass er auch nur 1my von dem weiß, was Sie ja auch gern mal mit Abkürzungen, Schrägstrichen abkürzen oder gar, wie in diesem Fall, als 'völlig daneben' bezeichnen, bevor Sie so einfach in die Tasten hauen. Kritikfähig sind Sie doch sicherlich trotz Ihres von Ihnen selbst zugegebenen auch schon 'fast über Rentenalters hinaus' gehenden Alters auch noch, oder?? Zumal, wenn es konstruktive Kritik ist :-) - Entschuldigung an den Ursprungsfragesteller, aber es gibt in diesem Forum sonst leider keine Möglichkeit, auch so einen 'alten Hasen' Mal daran zu erinnern, worum es hier im Forum eigentlich geht: Die gestellten Fragen möglichst einfach, präzise und verständlich zu beantworten.
Anti-Wolleam 28.08.2020 | 15:26
Von seinen Antworten her, handelt es sich bei W°lfgang eher um ein „biblisches“ Alter mit entsprechenden Folgeerscheinungen.
Katieam 28.08.2020 | 15:50
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo W°lfgang,

mit Interesse verfolge auch ich seit Monaten Ihre Beiträge, die m.E. von viel Fachwissen zeugen. 'm.E.' ist dabei von völliger Unbedeutung, denn ob es Fachwissen ist oder einfach auch mal viel Wind, kann ich gar nicht beurteilen.

Ich möchte Ihnen aber dennoch mal ernsthaft sagen, dass Sie vielleicht manchmal unter der mit langjähriger Erfahrung auch einhergehenden 'Betriebsblindheit' an die Fragen herangehen. Dabei setzen Sie, der diese "Erfahrung" hat, voraus, dass z.B. ein völlig unwissender hier Fragender auch nur einen Bruchteil Ihrer Kenntnis hat.

Und vergessen vielleicht, dass wie in diesem Beitrag, der Fragesteller (weil bisher noch nie Rente bezogen) gar nicht weiß, dass eine Rente von der Post bezahlt wird, während der Bescheid von der DRV kommt. Insofern nämlich ist auch die Expertenantwort überhaupt nicht verkehrt. Denn wenn die Rentenhöhe in irgendeiner Form angezweifelt wird, ist die DRV zuständig. Von dort erhält die zahlende "Deutsche Post" die Anweisung, was zu bezahlen ist.

"Sie" als 'alter Fuchs wissen, dass es - bei Hinterbliebenenrente - eben erst einmal eine Vorschusszahlung gibt, die später nach oben oder unten korrigiert wird.

Der unerwartet Hinterbliebene weiß es nicht.

Und so möchte auch ich Sie bitten, manchmal nochmal erst einmal eine Runde mit Ihrem Hund spazieren zu gehen und dabei zu überlegen, wie Sie als alter Hase einem völlig Unwissenden eine einfache Frage beantworten könnten, ohne davon auszugehen, dass er auch nur 1my von dem weiß, was Sie ja auch gern mal mit Abkürzungen, Schrägstrichen abkürzen oder gar, wie in diesem Fall, als 'völlig daneben' bezeichnen, bevor Sie so einfach in die Tasten hauen.

Kritikfähig sind Sie doch sicherlich trotz Ihres von Ihnen selbst zugegebenen auch schon 'fast über Rentenalters hinaus' gehenden Alters auch noch, oder?? Zumal, wenn es konstruktive Kritik ist :-)

- Entschuldigung an den Ursprungsfragesteller, aber es gibt in diesem Forum sonst leider keine Möglichkeit, auch so einen 'alten Hasen' Mal daran zu erinnern, worum es hier im Forum eigentlich geht: Die gestellten Fragen möglichst einfach, präzise und verständlich zu beantworten.

Hallo Kaukel, der RentenService der Post AG zahlt erst mal blind + grundsätzlich den letzten mtl. Zahlbetrag des Verstorbenen aus - ohne Prüfung der 'richtigen' Rentenhöhe. Differenzen gibt es bei freiwillig oder privat krankenversicherten Verstorbenen und das führt dann ggf. zunächst zu Nachfragebedarf/wie hier wohl. Im Rahmen des Witwenrentenbescheids erhält sie dann eine genaue Berechnung/Nachrechnung der für die ersten 3 Monate zustehenden "100-%-Witwenrente" - und was zu viel/zu wenig gezahlt/abgezogen worden /wie KV/PV der Witwe für diese Rente zu beurteilen ist ...ggf. mit Nachforderung oder Nachzahlung. Also abwarten bis der Bescheid der DRV da ist und kein vorschneller Aktionismus – behindert nur die zügige Bearbeitung ;-) Den Experten-Tipp: "Wir empfehlen Ihrer Schwägerin, sich zur Klärung an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden." halte ich für die Frage zur Vorschusszahlung der Post für völlig daneben! Gruß w.
Hallo W°lfgang, mit Interesse verfolge auch ich seit Monaten Ihre Beiträge, die m.E. von viel Fachwissen zeugen. 'm.E.' ist dabei von völliger Unbedeutung, denn ob es Fachwissen ist oder einfach auch mal viel Wind, kann ich gar nicht beurteilen. Ich möchte Ihnen aber dennoch mal ernsthaft sagen, dass Sie vielleicht manchmal unter der mit langjähriger Erfahrung auch einhergehenden 'Betriebsblindheit' an die Fragen herangehen. Dabei setzen Sie, der diese "Erfahrung" hat, voraus, dass z.B. ein völlig unwissender hier Fragender auch nur einen Bruchteil Ihrer Kenntnis hat. Und vergessen vielleicht, dass wie in diesem Beitrag, der Fragesteller (weil bisher noch nie Rente bezogen) gar nicht weiß, dass eine Rente von der Post bezahlt wird, während der Bescheid von der DRV kommt. Insofern nämlich ist auch die Expertenantwort überhaupt nicht verkehrt. Denn wenn die Rentenhöhe in irgendeiner Form angezweifelt wird, ist die DRV zuständig. Von dort erhält die zahlende "Deutsche Post" die Anweisung, was zu bezahlen ist. "Sie" als 'alter Fuchs wissen, dass es - bei Hinterbliebenenrente - eben erst einmal eine Vorschusszahlung gibt, die später nach oben oder unten korrigiert wird. Der unerwartet Hinterbliebene weiß es nicht. Und so möchte auch ich Sie bitten, manchmal nochmal erst einmal eine Runde mit Ihrem Hund spazieren zu gehen und dabei zu überlegen, wie Sie als alter Hase einem völlig Unwissenden eine einfache Frage beantworten könnten, ohne davon auszugehen, dass er auch nur 1my von dem weiß, was Sie ja auch gern mal mit Abkürzungen, Schrägstrichen abkürzen oder gar, wie in diesem Fall, als 'völlig daneben' bezeichnen, bevor Sie so einfach in die Tasten hauen. Kritikfähig sind Sie doch sicherlich trotz Ihres von Ihnen selbst zugegebenen auch schon 'fast über Rentenalters hinaus' gehenden Alters auch noch, oder?? Zumal, wenn es konstruktive Kritik ist :-) - Entschuldigung an den Ursprungsfragesteller, aber es gibt in diesem Forum sonst leider keine Möglichkeit, auch so einen 'alten Hasen' Mal daran zu erinnern, worum es hier im Forum eigentlich geht: Die gestellten Fragen möglichst einfach, präzise und verständlich zu beantworten.
Sehr geehrte/er Frau/Herr "Siehe hier" sie sind eine echte Bereicherung für dieses Forum, sympathisch, mit Empathie und mit großer Fachkompetenz ausgestattet. Leider gibt es auch genau das Gegenteil dazu, wie der User ganz oben. Gruß Katie
W°lfgangam 31.08.2020 | 20:44
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo W°lfgang,

mit Interesse verfolge auch ich seit Monaten Ihre Beiträge, die m.E. von viel Fachwissen zeugen. 'm.E.' ist dabei von völliger Unbedeutung, denn ob es Fachwissen ist oder einfach auch mal viel Wind, kann ich gar nicht beurteilen.

Ich möchte Ihnen aber dennoch mal ernsthaft sagen, dass Sie vielleicht manchmal unter der mit langjähriger Erfahrung auch einhergehenden 'Betriebsblindheit' an die Fragen herangehen. Dabei setzen Sie, der diese "Erfahrung" hat, voraus, dass z.B. ein völlig unwissender hier Fragender auch nur einen Bruchteil Ihrer Kenntnis hat.

Und vergessen vielleicht, dass wie in diesem Beitrag, der Fragesteller (weil bisher noch nie Rente bezogen) gar nicht weiß, dass eine Rente von der Post bezahlt wird, während der Bescheid von der DRV kommt. Insofern nämlich ist auch die Expertenantwort überhaupt nicht verkehrt. Denn wenn die Rentenhöhe in irgendeiner Form angezweifelt wird, ist die DRV zuständig. Von dort erhält die zahlende "Deutsche Post" die Anweisung, was zu bezahlen ist.

"Sie" als 'alter Fuchs wissen, dass es - bei Hinterbliebenenrente - eben erst einmal eine Vorschusszahlung gibt, die später nach oben oder unten korrigiert wird.

Der unerwartet Hinterbliebene weiß es nicht.

Und so möchte auch ich Sie bitten, manchmal nochmal erst einmal eine Runde mit Ihrem Hund spazieren zu gehen und dabei zu überlegen, wie Sie als alter Hase einem völlig Unwissenden eine einfache Frage beantworten könnten, ohne davon auszugehen, dass er auch nur 1my von dem weiß, was Sie ja auch gern mal mit Abkürzungen, Schrägstrichen abkürzen oder gar, wie in diesem Fall, als 'völlig daneben' bezeichnen, bevor Sie so einfach in die Tasten hauen.

Kritikfähig sind Sie doch sicherlich trotz Ihres von Ihnen selbst zugegebenen auch schon 'fast über Rentenalters hinaus' gehenden Alters auch noch, oder?? Zumal, wenn es konstruktive Kritik ist :-)

- Entschuldigung an den Ursprungsfragesteller, aber es gibt in diesem Forum sonst leider keine Möglichkeit, auch so einen 'alten Hasen' Mal daran zu erinnern, worum es hier im Forum eigentlich geht: Die gestellten Fragen möglichst einfach, präzise und verständlich zu beantworten.

Hallo @Siehe hier, ...was ich vollumfänglich - einfach, präzise + verständlich - getan habe, schlicht im Sinne der Anfrage = erläutert + 'Füße still halten, bis ein Bescheid vorliegt' :-) Gruß w. PS: besonders mein letzter Satz aus meinem Vorbeitrag ist zielführend, solange der DRV weder der formelle Rentenantrag vorliegt (bei gerade erfolgter Vorschusszahlung wohl kaum möglich), noch DAZU überhaupt eine Berechnung/Bescheid zur Witwenrente erstellt worden ist, ist eine Nachfrage zur Vorschusszahlung der Post völlig obsolet /was soll der SB/DRV dazu überhaupt sagen können, als hier schon mitgeteilt /ohne Fakten? ...ist so - auch wenn andere User das als 'nicht nette' Antwort von mir bewerten ;-)
Siehe hieram 01.09.2020 | 06:20
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Die gestellten Fragen möglichst einfach, präzise und verständlich zu beantworten.
Hallo @Siehe hier, ...was ich vollumfänglich - einfach, präzise + verständlich - getan habe, schlicht im Sinne der Anfrage = erläutert + 'Füße still halten, bis ein Bescheid vorliegt' :-) Gruß w. PS: besonders mein letzter Satz aus meinem Vorbeitrag ist zielführend, solange der DRV weder der formelle Rentenantrag vorliegt (bei gerade erfolgter Vorschusszahlung wohl kaum möglich), noch DAZU überhaupt eine Berechnung/Bescheid zur Witwenrente erstellt worden ist, ist eine Nachfrage zur Vorschusszahlung der Post völlig obsolet /was soll der SB/DRV dazu überhaupt sagen können, als hier schon mitgeteilt /ohne Fakten? ...ist so - auch wenn andere User das als 'nicht nette' Antwort von mir bewerten ;-)
Hallo W°lfgang, lesen Sie doch einfach nochmal. Das, was ich wohlwollend kritisiert hatte. Falls Sie diskutieren wollen, eröffnen Sie einen für uns eigenen Beitrag. Ich denke, der Fragesteller weiß nun, was er wissen muss, aber will sich wahrscheinlich grad nicht mit 'Nebenschauplätzen' belasten. Und sollte gern, wenn nun dennoch doch noch etwas unklar ist (von wem auch immer eine Antwort kam), konkret nachfragen.
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