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rente mit 26???

von dana13.04.2007 | 17:56
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo...ich hab da mal ne frage...mich rief gerade der vater meiner tochter an(wir sind getrennt) um mich nach der geburtsurkunde von ihr zu fragen,er bräuchte sie für seine rente!?und das mit 26 jahren???!!!...er hätte die rente beantragt und fast durch er bräuche aber die urkunde...und da hab ich ihn gefragt,wieso er rente beantrage;seine worte: wenn wir doch alle so blöde wären und arbeiten gehen fürs geld,da könne er doch nix für...er macht auf psychisch krank,obwohl er nichts hat und das nur weil er nicht mehr arbeiten will,weil er dann für seine kinder und die noch ehefrau(nicht ich) aufkommen müsste...dazu hätte ich doch gerne mal ne meinung,wie kann so etwas sein!?...mfg dana

11 Antworten

Psychiatrieerfahreneram 13.04.2007 | 21:49
Gehen Sie ernsthaft davon aus, daß jemand über Monate bis Jahre hinweg eine psychische Erkrankung simulieren kann? Wer wegen einer psychischen Erkrankung Rente bewilligt bekommt, hat mindestens einmal eine Psychiatrie und zusätzlich eine Reha-Einrichtung von innen gesehen. Und er hat dort unter Aufsicht diverse sehr schädliche Medikamente schlucken müssen, deren Nebenwirkungen für Fachpersonal erkennbar sind. Nichtschlucken ist also nicht. Selbst wenn es ein "Gesunder" schafft, als Patient in die Psychiatrie zu gelangen, die Simulation psychischer Erkrankungen kann man nicht in den paar Wochen erlernen, die ein Erstaufenthalt dauert. Einmal davon abgesehen, dass er es da wohl kaum aushalten wird ...
Unbekanntam 13.04.2007 | 22:47
Hallo, in der Rentenversicherung gibt es Kindererziehungszeiten. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind gibt es 3 Jahre, die sich knapp mit monatlich Brutto 76 € und paar Cente später in der Rentehöhe auswirken. Diese Kindererziehungszeiten kriegt in der Regel nur die Person, die tatsächlich das Kind erzogen. Tatsächlich erzogen heißt, im welchem Haushalt das Kind gelebt hat. Möchte niemanden was vorwerfen, ob vielleich will sich das anrechnen lassen. Für nähere Details schicken Ihre Tochter mal zur Rentenversicherung vorbei. Da wird man Ihr alles noch ausführlicher erläutern können.
Falscher Threadam 14.04.2007 | 00:06
Sie haben da was Richtiges im falschen Thread ausgeführt.
Antoniusam 14.04.2007 | 02:54
Ohne vorherige sozialmedizinische Untersuchung wird kein Rentenantrag bewilligt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass ein berechtigter Rentenantrag abgelehnt wird, als dass einem Simulanten Rente bewilligt wird. Völlig auszuschließen ist das natürlich nicht !
Unbekanntam 14.04.2007 | 22:37
Wieso Filmriss? Könnte es nicht sein, dass der Vater die Kindererziehungszeiten haben will und einen Vorwand hält, um an die Geburtsurkunde zu kommen. Muss nicht unbedingt die Elterneigenschaft wegen Krankenkasse sein.
KSCam 14.04.2007 | 16:00
Über die Erfolgsaussichten eines Rentenantrags, der wohl aus medizinischem Grund gestellt ist, zu spekulieren bringt gar nicht - den keiner kennt diesen Mann. Den "Nachweis eines Kindes" benötigt jeder Rentenantrgsteller, weil dann im Erfolgsfall der Beitrag zur Pflegeversicherung niedriger ist, als wenn der Rentner keine Kinder erzogen hätte. So einfach ist das - deshalb braucht der Mensch die Geburtsurkunde seines Kindes.
Einfacham 15.04.2007 | 22:06
"So einfach ist das - deshalb braucht der Mensch die Geburtsurkunde seines Kindes." Die das zuständige Standesamt den Berechtigten (Vater, Mutter, Kind ...) gegen Gebühr ausstellt.
----am 16.04.2007 | 11:24
Und warum Gebühren zahlen, wenn die Mutter die Geburtsurkunde vorliegen hat?
Einfacham 16.04.2007 | 22:16
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung auf den Besitz einer diesbezüglichen Urkunde zu verzichten? Gibt es eine gesetzliche Pflicht eine derartige Urkunde einem Dritten zu Beweiszwecken zu überlassen?
Schadeam 17.04.2007 | 07:12
spinnen denn alle? Braucht es denn wirklich ein Gesetz, das regelt, dass eine Ehefrau ihrem Ehemann die Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder überläßt, wenn der diesen Beleg benötigt? (s. Anfrage von dana)
Kein Gesetzam 17.04.2007 | 21:36
Es bedarf keines Gesetzes, denn der Vater kann sich ja gegen Erstattung der Kosten von der Mutter - ich würde für halbe-halbe plädieren - eine beglaubigte Kopie geben lassen. Nur wegen 2,5 € einen Terz machen, ist nicht nötig. Allerdings kann bei Verlust - der Vater gibt die Urkunde nicht raus und die Mutter hat das Sorgerecht - der Urkunde die Beschaffung einer beglaubigten Abschrift durch das zuständige Standesamt teuer werden. Recht ist komplex, aber durchaus anhand abstrakter logisch formulierter Gesetze lösbar. Das BGB ist so ein Gesetz, welches höchste Anerkennung in der zivilisierten Welt findet. Dessen ungeachtet müssen Anpassungen an den Zeitgeist erfolgen.
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