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Experten-Antwort

Rente mit 45 Arbeitsjahren, Vorzeitig kürzer treten

von Eddi02.04.2015 | 02:49
2625 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Juni 2018 die 45 Arbeitsjahre gearbeitet. Nach Erreichen meines 63. Lebensjahres und 10 Monaten kann ich im März 2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Aus privaten Gründen überlege ich mir, bereits ab Juli 2018 -also 19 Monate früher- kürzer zu treten. Ich würde dann ab Juli 2018 in meiner Firma kündigen, noch 19 Monate arbeitslos sein und dann im März 2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eddi,

die Wartezeit von 45 Jahren ist nach Ihren Angaben bereits ohne die Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt. Die Zeit der Arbeitslosigkeit ist insoweit nicht schädlich für den Rentenanspruch.

Es wird insoweit auf die Antwort von "Jonas" verwiesen.

Wir empfehlen Ihnen aber, Ihre eigene Berechnung der Wartezeit vom Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen (vorsichtshalber).

Wichtig ist auch der Hinweis, dass ggf. eine Sperrzeit eintritt, sofern Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst beenden. Bei Fragen zu dieser Problematik sollten Sie sich jedoch an die Agentur für Arbeit wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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17 Antworten

Jonasam 02.04.2015 | 06:49
Hallo Eddi, Ja, das ist möglich. Die Wartezeit von 45 Jahren ist bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt. Die Regelung mit dem rollierenden Stichtag ist daher für Sie egal, so dass die Arbeitslosigkeit keine Rolle spielt. Wenn Sie selber kündigen, werden Sie jedoch für voraussichtlich 3 Monate eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit erhalten (selbstverschuldete Arbeitslosigkeit). In diesen Monaten erhalten Sie KEIN Arbeitslosengeld. MfG Jonas
Anonymusam 02.04.2015 | 13:50
Hi Eddi, Deine Idee ist schon klasse. Aber! Was machste wenn im Jahr 2017 die Mutti Merkel alleinige Wahlgewinnerin wird und das verwunschene 63 Rentengesetz wieder kippt?
Hans R.am 02.04.2015 | 15:13
Davor bewahre uns Gott. Dann doch lieber die mit dem Winkel auf dem Arm.
GroKoam 02.04.2015 | 16:04
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
MitLeseram 02.04.2015 | 16:49
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
Selber "Pfeife", sogar "Oberpfeife". Wo blieb denn der Vertrauensschutz als man die Betriebsrenten rückwirkend, selbst jahrzehntelang schon bestehende Betriebsrentenverträge, mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) belastete? Wenn die Kassen leer sind, kannst du auf den Vertrauensschutz pfeifen. Manche Juristen sagen auch: Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt oder derber: Je höher die Affen steigen, desto mehr zeigen sie dir ihren Arsch.
Ihrer Antwort stimme ich voll und ganz zu. MfG
MitLeseram 02.04.2015 | 16:35
Aaaaaaber........ Afa macht hier kurzen Prozess, da laut Gesetz, Rente vor Arbeitslosengeldzahlung Vorrang hat. Auf Widerspruch und Klage, können Sie sich sicher sein. MfG
Hubert Finzeram 02.04.2015 | 16:37
Hi Eddi, Deine Idee ist schon klasse. Aber! Was machste wenn im Jahr 2017 die Mutti Merkel alleinige Wahlgewinnerin wird und das verwunschene 63 Rentengesetz wieder kippt?
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
Selber "Pfeife", sogar "Oberpfeife". Wo blieb denn der Vertrauensschutz als man die Betriebsrenten rückwirkend, selbst jahrzehntelang schon bestehende Betriebsrentenverträge, mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) belastete? Wenn die Kassen leer sind, kannst du auf den Vertrauensschutz pfeifen. Manche Juristen sagen auch: Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt oder derber: Je höher die Affen steigen, desto mehr zeigen sie dir ihren Arsch.
Jonasam 02.04.2015 | 18:30
Ich habe im Juni 2018 die 45 Arbeitsjahre gearbeitet. Nach Erreichen meines 63. Lebensjahres und 10 Monaten kann ich im März 2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Aus privaten Gründen überlege ich mir, bereits ab Juli 2018 -also 19 Monate früher- kürzer zu treten. Ich würde dann ab Juli 2018 in meiner Firma kündigen, noch 19 Monate arbeitslos sein und dann im März 2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Geht das?
Aaaaaaber........ Afa macht hier kurzen Prozess, da laut Gesetz, Rente vor Arbeitslosengeldzahlung Vorrang hat. Auf Widerspruch und Klage, können Sie sich sicher sein. MfG
Leider ist die Aussage von Ihnen falsch. Die Agentur für Arbeit kann niemanden zwingen in Altersrente zu gehen (Ausnahme: EM-Rente). Mfg Jonas
GroKoam 02.04.2015 | 19:13
Zitat von Hubert Finzer anzeigenausblenden
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
Selber "Pfeife", sogar "Oberpfeife". Wo blieb denn der Vertrauensschutz als man die Betriebsrenten rückwirkend, selbst jahrzehntelang schon bestehende Betriebsrentenverträge, mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) belastete? Wenn die Kassen leer sind, kannst du auf den Vertrauensschutz pfeifen. Manche Juristen sagen auch: Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt oder derber: Je höher die Affen steigen, desto mehr zeigen sie dir ihren Arsch.
Was hat das mit der gesetzlichen Altersrente zu tun? Du Pfeifenreiniger.
GroKoam 02.04.2015 | 19:11
Blödsinn!
MitLeseram 02.04.2015 | 18:35
Schriftwechsel mit Verweigerung ist trotz allem die Antwort von Afa
W*lfgangam 02.04.2015 | 19:49
Hallo MitLeser, niemand kennt den Inhalt/Hintergrund des Schriftwechsels, worum es da geht. Fakt ist, was Jonas geschrieben hat: ALG 1 ist ein Leistungsanspruch aufgrund Beitragszahlungen bis zum max. Leistungszeitraum und auch das (weitere) Recht zur Vermittlungstätigkeit bis zur Regelaltersgrenze (sofern nicht vorher schon eine Einschränkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit von unter 3 Std./täglich vom med. Dienst der AfA festgestellt worden ist!) ...sofern Sie ansonsten mit der AfA 'mitspielen' - fordern (mein ALG1) und fördern (tu was dafür) eben. Zwangsverrentung ist beim Jobcenter/ALG 2 angesiedelt. Gruß w.
Glimpnickelam 02.04.2015 | 20:25
Hi Eddi, Deine Idee ist schon klasse. Aber! Was machste wenn im Jahr 2017 die Mutti Merkel alleinige Wahlgewinnerin wird und das verwunschene 63 Rentengesetz wieder kippt?
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
Genau GroKo, gib ´s ihnen!
W*lfgangam 02.04.2015 | 20:49
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört, Du Pfeife.
Genau GroKo, gib ´s ihnen!
...ein Vertrauensschutz besteht dann, wenn es in der DRV bzw. im SGB 6 entsprechende Vertrauensschutzregelungen gibt - insofern ist alles dazu Gesagte/Hinterfragte Schall und Rauch für die angesprochene Konstellation/kein Vertrauensschutz! - für die Pfeife eben. Gruß w. ...nein ForrestGimp – Sie müssen mir da keinen Nachsatz für geben ;-)
GroKoam 03.04.2015 | 08:18
Genau GroKo, gib ´s ihnen!
...ein Vertrauensschutz besteht dann, wenn es in der DRV bzw. im SGB 6 entsprechende Vertrauensschutzregelungen gibt - insofern ist alles dazu Gesagte/Hinterfragte Schall und Rauch für die angesprochene Konstellation/kein Vertrauensschutz! - für die Pfeife eben. Gruß w. ...nein ForrestGimp – Sie müssen mir da keinen Nachsatz für geben ;-)
Paragraphenreiter. ;-) Das konnte Ich Mir nicht verkneifen.
Herz1952am 03.04.2015 | 19:34
Jetzt ist aber Schluss mit Lustig, Ihr Karnickel, Sonst legt Euch der Osterhase1952 geb. Ostersonntag 15.00 Uhr, nur schwarze Eier ins Nest. Kapiert? Osterherz1952
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