Hallo Eddi,
die Wartezeit von 45 Jahren ist nach Ihren Angaben bereits ohne die Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt. Die Zeit der Arbeitslosigkeit ist insoweit nicht schädlich für den Rentenanspruch.
Es wird insoweit auf die Antwort von "Jonas" verwiesen.
Wir empfehlen Ihnen aber, Ihre eigene Berechnung der Wartezeit vom Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen (vorsichtshalber).
Wichtig ist auch der Hinweis, dass ggf. eine Sperrzeit eintritt, sofern Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst beenden. Bei Fragen zu dieser Problematik sollten Sie sich jedoch an die Agentur für Arbeit wenden.
Mit freundlichen Grüßen