ich hatte am 18.12.2003 eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.07.2004 erhalten. Ich bin zur Zeit wieder beschäftigt, rechne aber mit einer Kündigung zum 30.06.2009.
Mein Geburtsdatum ist: 06.05.1950
Nun meine Fragen:
Ist dies richtig, dass ich aufgrund der Vertrauensschutzregelung mit 60 Jahren Altersrente
beziehen kann?
Muß ich in diesem Fall konkret die Rente zum 01.06.2010 beantragen oder kann ich
auch z.B. auch zum 01.01.2011 die Rente beantragen.
Ist es richtig, dass ich dann mit Rentenabschlägen für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum
01.10.2015 = 0,3% x 57 Monaten = 17,1% rechnen muss?
Hat eine eventuelle Arbeitslosigkeit ausser der Berechnung der Rente einen Einfluss auf
den Beginn der Altersrente mit 60 Jahren?