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Rente mit 60

von fred17.10.2007 | 20:58
1192 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich hatte am 18.12.2003 eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.07.2004 erhalten. Ich bin zur Zeit wieder beschäftigt, rechne aber mit einer Kündigung zum 30.06.2009. Mein Geburtsdatum ist: 06.05.1950 Nun meine Fragen: Ist dies richtig, dass ich aufgrund der Vertrauensschutzregelung mit 60 Jahren Altersrente beziehen kann? Muß ich in diesem Fall konkret die Rente zum 01.06.2010 beantragen oder kann ich auch z.B. auch zum 01.01.2011 die Rente beantragen. Ist es richtig, dass ich dann mit Rentenabschlägen für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 01.10.2015 = 0,3% x 57 Monaten = 17,1% rechnen muss? Hat eine eventuelle Arbeitslosigkeit ausser der Berechnung der Rente einen Einfluss auf den Beginn der Altersrente mit 60 Jahren?

2 Antworten

zam 18.10.2007 | 06:49
Ja, Sie erfüllen die Vertrauensschutzregelung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit! Das bedeutet, dass Sie diese Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr beziehen KÖNNEN, insofern Sie auch die anderen Voraussetzungen der Rente (8 Jahre Pflichtbeiträge in 10 Jahren vor Rentenbeginn, usw.) erfüllen. Ist dies der Fall, so erhalten Sie bei einem Rentenbeginn 1.6.2010 die vollen 18% Abschlag und bei einem Rentenbeginn 1.1.2011 15,9% Abschlag.
Stawitzke,Hans-Dieteram 28.10.2007 | 14:31
Ich bin seit Okt.2006 arbeitslos,meine Frage ist kann ich mit 60 in Rente gehen ohne Abzüge? Bin 1947 geboren und habe über 40 Jahre Beitrag eingezahlt.
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