Hallo thomas,
Sie müssen diese Rente nicht mit 60 in Anspruch nehmen. Soweit die Voraussetzung "8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren" auch von dem späteren Rentenbeginn aus erfüllt ist, beantragen Sie einfach rechtzeitig vor dem Ablauf der 52 Wochen Arbeitslosigkeit die Rente.