Hallo Monika Nüßle,
für den Jahrgang 1953 ist eine vorgezogene Altersrentenleistung nur in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis möglich. Der Abzug beträgt 0,3 % pro Monat (nicht pro Jahr) der vorzeitigen Inanspruchnahme.
Eine abzugsfreie Rentenleistung in Verbindung mit einer Schwerbehinderung ist bei Jahrgang 1953 grundsätzlich mit Vollendung des 63. Lebensjahres und sieben Monaten möglich.
Ohne Schwerbehinderung kann nach neuer gesetzlicher Regelung ab dem 01.07.2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Jahrgang 1953 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und zwei Monaten in Anspruch genommen werden, wenn eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mit Beitragszeiten vorliegt.