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Experten-Antwort

Rente mit 61 nach 45 Berufsjahren

von Monika Nüßle02.10.2014 | 10:25
1264 Ansichten
2 Antworten
Eine Bekannte von mir ist in diesem Jahr 61 Jahre alt geworden und hat 45 Berufsjahre hinter sich. Nach ihrer Aussage und nach Beratung durch die Rentenberatung könne sie mit 61 Jahren in Rente gehen, mit einem Abschlag von 0,3 % pro Jahr. Ist das so richtig? Wenn ja, würde diese Konstellation auch auf mich zutreffen, da ich im Dezember 2014 ebenfalls 61 Jahre alt werde und 45 Berufsjahre (immer Vollzeit) hinter mir habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2014 | 14:55

Hallo Monika Nüßle,

für den Jahrgang 1953 ist eine vorgezogene Altersrentenleistung nur in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis möglich. Der Abzug beträgt 0,3 % pro Monat (nicht pro Jahr) der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Eine abzugsfreie Rentenleistung in Verbindung mit einer Schwerbehinderung ist bei Jahrgang 1953 grundsätzlich mit Vollendung des 63. Lebensjahres und sieben Monaten möglich.

Ohne Schwerbehinderung kann nach neuer gesetzlicher Regelung ab dem 01.07.2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Jahrgang 1953 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und zwei Monaten in Anspruch genommen werden, wenn eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mit Beitragszeiten vorliegt.

1 Antworten

KSCam 02.10.2014 | 11:50
Wenn Ihre Bekannte nicht schwerbehindert ist, hat sie sicherlich was falsch verstanden oder Ihnen etwas falsches erzählt. Ohne Schwerbehinderung hat ihr garantiert kein Rentenexperte in Deutschland erzählt, dass sie schon mit/ab 61 in rente gehen kann.....
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