Hallo Bernd Hinkelmann,
Sie können bei Erfüllung der Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
- Wartezeit von 35 Jahren mit allen rentenrechtlichen Zeiten
- Schwerbehinderung GdB 50 bei Beginn der Altersrente.
Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierfür müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Teilweise/ Volle Erwerbsminderung
- Erfüllung der allg. Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten oder Ersatzzeiten
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge.