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Experten-Antwort

rente mit 61

von hinkelmann bernd06.01.2017 | 17:40
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6 Antworten

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ich werde am 20.02.17 61jahre,kann ich wegen Krankheit schon in rente gehen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Hinkelmann,

Sie können bei Erfüllung der Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

- Wartezeit von 35 Jahren mit allen rentenrechtlichen Zeiten

- Schwerbehinderung GdB 50 bei Beginn der Altersrente.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierfür müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Teilweise/ Volle Erwerbsminderung

- Erfüllung der allg. Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten oder Ersatzzeiten

- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge.

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5 Antworten

Lorenzoam 06.01.2017 | 18:08
Hallo, wenn Sie meinen das Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr arbeiten können, dann sollten Sie einen Erwerbsminterungsantag stellen. Der sozialmedizienische Dienst der DRV wird dann Ihre Leistungsfähigkeit beurteilen. Wann Sie in Ihre Regelaltersrente bzw. Altersrente gehen können, steht alles in Ihrer Rentenauskunft drin. Es gibt jetzt schon über 1,6 Millionen Erwerbsminderung Rentner. Nur gesunde Menschen die über gute Erbanlagen verfügen, können heute bis 65 und länger arbeiten. Alles Gute. Mfg
KSCam 06.01.2017 | 18:04
Wenn Sie die Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen und erwerbsgemindert im Sinne der DRV sind. Oder bei 50% Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren.
P. Stolleam 06.01.2017 | 18:07
Nein, leider nicht Herr Hinkelstein. Bei schwerwiegender Krankheit wird ihnen anheim gestellt, es mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu versuchen. Lassen sie sich von ihrem Arzt oder der naechsten DRV/ Beratungsstelle informieren.
Konrad Schießlam 06.01.2017 | 19:02
Als EM Rentner ja, maßgebend das Krankheitsbild. Als vorgezogene Altersrente mit Abschlägen nein. Als schwer Behindeter - 50 %- und 35 V ersicherungsjahre bei 10,80% Abschlag als Jahrgang 1956 sogar 60,Jahren und 10 Monate. Aber Vorsicht, habe den Titel"Halbwissen" in Rentensachen bekommen. MfG.
W*lfgangam 06.01.2017 | 19:10
Hallo hinkelmann bernd, stellen Sie einen Reha-Antrag, da trennt sich schon die Spreu vom Weizen. Wird der abgelehnt - weil med. nicht notwendig - vergessen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente /Rente mit 61. Wird die Reha durchgeführt und Sie 'gesund' entlassen - vergessen Sie den EM-Antrag /der kann noch. Werden Sie aus der Reha AU entlassen ...vielleicht besteht dann Hoffnung, insbesondere wenn Sie sowohl für Ihre jetzige Beschäftigung, als auch für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes für unter 3 Std. als leistungsfähig eingestuft werden. Läuft bei Ihnen schon Krankengeld /Lohnfortzahlung ausgelaufen? ...abwarten, bis die Krankenkasse reagiert/zur Reha auffordert ...erst dann sollten Sie sich etwas längerfristig mit der Rente befassen - finanziell sind Sie bis dahin grundsätzlich besser gestellt. Krank? ...so 'krank', dass Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten könnten/haben? Liegt der nicht vor, ist die Rente wegen Krankheit eigentlich auch schon gestorben - ansonsten sind Sie bei Jahrgang '56 bei der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" bereits seit 01.01.2017 dabei. Wenn Sie es genau wissen wollen: individuelle Beratung vor Ort! Gruß w.
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