Hallo Doro Henning,
zu den bisherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass Anrechnungszeiten wegen Schul,-oder Fachschulausbildung frühestens nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt werden können. Diese Anrechnugszeiten zählen zur Wartezeit von 35 Jahren, nicht aber zu den 45 Jahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.