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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Doro Henning27.10.2016 | 15:12
1448 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe 10 J. die Grundschule in Rumänien besucht, nachher 4 J. Abendgymnasium (nebenbei gearbeitet); Abitur gemacht, dann eine 3ähr. Fachausbildung. Wie viel wird als schulische Ausbildung berücksichtigt? Bin nächst. Jahr 63 und seit 1 Jahr arbeitslos. Über jede Info bin ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doro Henning,

zu den bisherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen, dass Anrechnungszeiten wegen Schul,-oder Fachschulausbildung frühestens nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt werden können. Diese Anrechnugszeiten zählen zur Wartezeit von 35 Jahren, nicht aber zu den 45 Jahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

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5 Antworten

Schadeam 27.10.2016 | 16:13
Sie haben doch garantiert längst Ihr Konto klären lassen, oder? Dann haben Sie auch einen Feststellungsbescheid in dem all das steht was bislang anerkannt wurde. Wenn Sie den Bescheid nicht verstehen lassen Sie sich einen Beratungstermin bei der DRV geben, dort wird man Ihnen erklären, was wo und wie angerechnet und bewertet wird. Ist m.E. sinnvoller als theoretische Ausführungen über Anrechnungszeiten hier im Forum.
Doro Henningam 27.10.2016 | 18:56
das war Pflicht für die Jahrgänge ab 1954! 1-10te Klasse, wenn man nicht ans Gymnasium aufgenommen wurde. Ab 1989 wurde das wieder rückgängig gemacht, nur noch 8 Klassen Grundschule! Also bitte: ohne irgendeine Klasse zu wiederholen; wie Sie wahrscheinlich annehmen. Übrigens: ich habe in Deutschland 35 J. lang bei der gleichen Firma gearbeitet.
GroKoam 27.10.2016 | 18:19
10 Jahre Grundschule, reife Leistung. Gratuliere.
W*lfgangam 27.10.2016 | 19:35
Hallo Doro Henning, wenn Sie noch nie eine Kontenklärung gemacht haben, um die Zeiten in Rumänien ins dtsch. Rentenkonto zu bringen, na dann wird es aber höchste Zeit. Auch die rum. Behörden sind nicht gerade die schnellsten, wenn es um Übermittlung der dortigen Versicherungszeiten geht. Ist das bereits erfolgt, Sie längst mehrere Rentenauskünfte haben (siehe Beitrag von Schade), dann schauen Sie sich einfach die 'Anlage Versicherungsverlauf' an, da steht alles drin ...oder lassen sich das bei den örtlich bekannten Beratungsstellen erklären. Gruß w.
Doro Henningam 27.10.2016 | 20:20
ok, vielen lieben Dank. Werde nachfragen.
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