Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63

von Wilfried Heppner27.04.2015 | 14:42
1146 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, für die Rente abschlagsfrei mit 63 fehlen mir 10 Monate (530 statt 540) bis Oktober 2015 erhalte ich noch ALG 1. Wenn ich mir einen Minijob suche, würden bis Oktober weitere 6 Monate (Mai-Okt.) angerechnet werden (Verzicht auf Vers.-Freiheit vorausgesetzt). Gibt es in Bezug auf den Minijob und die Anrechnung eine untere Verdienstgrenze ? Ab November fehlen dann noch 4 Monate ,kann ich dann diese durch freiwillige Beiträge auffüllen und, ab wann bekäme ich dann die abschlagsfreie Rente ? (Bin Jahrgang 1952)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Weg den Sie planen ist nicht restlos falsch. Die Vorbeiträge haben was für sich. Mitunter ist alles ein Rechenbeispiel. Ein Beratungstermin wäre ratsam.

Zum Mindestentgelt bei geringf. Beschäftigung: Es gibt keins. Allerdings ist der Mindestlohn zu beachten. Aus beitragsrechtlicher Sicht gilt es die Mindestberechnungsgrundlage zu beachten! Bis runter auf 175 EUR/mon. zahlt der Chef 15 % und der Arbeitnehmer den Rest. Liegt der Lohn nur bei 100 EUR im Monat, zahlt der Chef davon 15%, der AN den Rest - jedoch für das Mindestentgelt von 175 EUR. Und da würde sich die Arbeit nicht lohnen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geerhrter Herr Heppner,

ein Beratungsgespräch bei Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird, wie von W*lfgang angemerkt, vor allem unter dem Aspekt der Rentenhöhe der vorgezogenen Altersrente und der Amortisierung einer freiwilligen Beitragszahlung für die (abschlagsfreie) Altersrente für besonders langjährig Versicherte sehr hilfreich sein. Statt der Zahlung von freiwilligen Beiträgen wäre es doch aber auch überlegenswert, die geringfügige Beschäftigung ab November weiterlaufen zu lassen, sofern die Möglichkeit dazu besteht. Ggf. ist dies auch ein interessanter Aspekt, der bei Ihrem Termin angesprochen werden könnte. Bezüglich Ihrer Fragen zum Rentenbeginn und Mindesthöhe bei Aufstockung der geringfügigne Beschäftigung, verweise ich auf meine Vorredner bzw. das Beratungsgespräch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Upsalaam 27.04.2015 | 15:37
Freiwillige Beiträge neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 sind schon mal nicht möglich. Grund: Der Bezug von ALG 1 ist bereits eine Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und freiwillige Beiträge können nur (auf Antrag) gezahlt werden, wenn keine Versicherungspflicht vorliegt. Ein (versicherungspflichtiger) Minijob neben dem Bezug von ALG 1 bis zum erfüllen der Wartezeit von 45 Jahren ist grundsätzlich möglich. Hinsichtlich der Entgelthöhe in dieser Beschäftigung würde ich mich an Ihrer Stelle mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, damit es da keine Schwierigkeiten mit dem Arbeitslosengeld gibt. MFG Upsala
_icham 27.04.2015 | 16:17
Nach Ende des ALG1-Anspruchs sind freiwillige Beiträge möglich. Für die 45 Jahre werden sie allerdings nur berücksichtigt, wenn Sie nicht mehr bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Bei Ihren Angaben wäre damit die freiwillige Versicherung von Nov. 2015 - Feb. 2016 möglich& notwendig. Rentenbeginn damit: 01.03.2016
W*lfgangam 27.04.2015 | 20:17
Hallo Wilfried Heppner, 175 EUR/mtl. sollten Sie nicht unterschreiten, sonst wird der eigene Pflichtbeitrag zunehmend teuer. Diese Grenze liegt mM auch aus Sicht ALG 1 ohne Anrechnung/Kürzung im Bereich des Möglichen – sind 'netto' 165 EUR bei einer Beschäftigung unter 15 Wochen-Std. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html (wie oben schon gesagt: AfA fragen). Ob Sie sich in der Summe tatsächlich einen Gefallen tun, auf den ungekürzten Rentenbeginn zu schielen, sollten Sie schleunigst in der nächsten Beratungsstelle hinterfragen/durchrechnen lassen - auf was Sie an (gekürzter) Rente verzichten + an freiwilligen Beiträgen zahlen + Rentenzugewinn aus ALG 1 und freiwilligen Beiträgen + ggf. noch für die freiwillige KV/PV Beiträge bis zur Rente aufwenden müssen, UND wann sie dann endlich mit der höheren/ungekürzten Rente auf der Gewinnerspur sind ...in 5 / 10 / 15 Jahren? Um es nicht zu einfach zu machen, hängt vielleicht noch eine (nicht gezahlte) Betriebsrente dran, die vom Beginn der gesetzlichen Rente abhängig ist + bei Rentenbeginn im nächsten Jahr ein um 2 % höherer Steueranteil der Rente – alles ganz einfach ;-) Gruß w.
Wilfried Heppneram 29.04.2015 | 09:01
Vielen Dank für die Tipps und Ratschläge an Upsala, _ich, W*olfgang und die Experten
Wilfried Heppneram 29.04.2015 | 09:01
Vielen Dank für die Tipps und Ratschläge an Upsala, _ich, W*olfgang und die Experten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026