Der Weg den Sie planen ist nicht restlos falsch. Die Vorbeiträge haben was für sich. Mitunter ist alles ein Rechenbeispiel. Ein Beratungstermin wäre ratsam.
Zum Mindestentgelt bei geringf. Beschäftigung: Es gibt keins. Allerdings ist der Mindestlohn zu beachten. Aus beitragsrechtlicher Sicht gilt es die Mindestberechnungsgrundlage zu beachten! Bis runter auf 175 EUR/mon. zahlt der Chef 15 % und der Arbeitnehmer den Rest. Liegt der Lohn nur bei 100 EUR im Monat, zahlt der Chef davon 15%, der AN den Rest - jedoch für das Mindestentgelt von 175 EUR. Und da würde sich die Arbeit nicht lohnen.