Hallo P.A.,
sofern die Neuregelungen so beschlossen werden wie im Referentenentwurf vorgesehen, gilt für Sie Folgendes:
Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab Vollendung eines Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Ab dem 63. Lebensjahr könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wäre. Der Abschlag beträgt dann allerdings 10,2 % und bleibt für den gesamten Rentenbezug erhalten.
Ein Wechsel in die Altersrente für besonders langsjährig Versicherte wäre dann nicht mehr möglich.