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Experten-Antwort

Rente mit 63

von P.A.27.01.2014 | 15:52
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3 Antworten

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Bin Jahrg. 1956, seit 1972 ohne Unterbrechung im Job. Möchte jetzt in ATZ gehen. Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen wenn ich mit 63 in Rente gehe. Im Gesetzentwurf steht 63 + 8 Monate für meinen Jahrgang (pro Monat 0,3 %) wären 2,4 %, od. habe ich etwas nicht berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo P.A.,

sofern die Neuregelungen so beschlossen werden wie im Referentenentwurf vorgesehen, gilt für Sie Folgendes:

Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab Vollendung eines Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Ab dem 63. Lebensjahr könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wäre. Der Abschlag beträgt dann allerdings 10,2 % und bleibt für den gesamten Rentenbezug erhalten.

Ein Wechsel in die Altersrente für besonders langsjährig Versicherte wäre dann nicht mehr möglich.

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2 Antworten

NBGFUNam 27.01.2014 | 16:06
Hallo, vorausgesetzt der Gesetzentwurf wird so übernommen, da wäre die abschlagsfreie Altersrente für bes. langj. Versicherte für ihren Jahrgang frühesten mit 63 J. + 8 Monate möglich. Wenn sie jedoch vorher eine Altersrente haben möchten, dann die Altersrente f. langj. Versicherte zum 63 Lbj. mit 10,2 % Abschlag. Bei dem Abschluß ihrer ATZ sollten sie überlegen, was für sie günstiger ist, und ob sich der Arbeitgeber darauf einläßt.
DarkKnight RVam 28.01.2014 | 06:54
Kurze Ergänzung: Der Abschlag bemisst sich ausgehend von der Regelaltersgrenze und leider nicht von der Grenze, ab wann Sie eine Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können. Sie erreichen Ihre Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 10 Monaten. Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch nehmen wollen, gehen Sie 34 Monate vorher in Rente. 34 x 0,3% = 10,2%. Falls möglich vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber doch eine Altersteilzeit bis 63+8. Dann könnten Sie abschlagsfrei in Rente gehen, wenn das GESETZ so kommt..... 8)
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