Hallo Frank v.S.,
sofern Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, liegt der Rentenzuwachs z.B. für das Kalenderjahr 2009 bei 55,74 EUR bei der mtl. Rente. Es ist davon auszugehen, dass die Rente durch 2 fehlende Beitragsjahre um ca. 110 EUR niedriger ausfallen wird als vorgesehen. Die dann zu berücksichtigenden Abschläge von ca. 7,2 % können in Form einer Einmalzahlung ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Rente. Auf schriftliche Anfrage errechnet Ihnen der Rentenversicherungsträger die Höhe dieser Zahlung genau aus.