Hallo Mischke,
grundsätzlich wird für die Ermittlung des monatlichen Hinzuverdienstes das Jahreseinkommen des Steuerbescheides durch 12 geteilt. Können Sie nachweisen, dass ab März der monatliche Hinzuverdienst nur 450,00 Euro beträgt, ist dieses Einkommen maßgeblich. Als "Nachweis" dient - bis der entsprechende Steuerbescheid vorgelegt werden kann - entweder eine gewissenhafte Schätzung von Ihnen selbst oder durch Ihren Steuerberater.