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Experten-Antwort

Rente mit 63 als Selbstständiger

von Mischke22.02.2015 | 11:08
736 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin Gewerbetreibender. Erhalte ab 01.03.2015 Rente mit Abschlägen (9%), effektiv 10 Monate in 2015. Der Hinzuverdienst würde von März bis Dezember 2015 durchgängig 450 € betragen. Wie wird der unschädliche Hinzuverdienst für 2015 ermittelt? Zählt auch der Verdienst der Monate Januar und Februar 2015 dazu? Und welche konkreten Nachweise sind für die moantliche Hinzuverdienstmeldung an die RV erforderlich, wenn kein Steuerberater eingeschaltet wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mischke,

grundsätzlich wird für die Ermittlung des monatlichen Hinzuverdienstes das Jahreseinkommen des Steuerbescheides durch 12 geteilt. Können Sie nachweisen, dass ab März der monatliche Hinzuverdienst nur 450,00 Euro beträgt, ist dieses Einkommen maßgeblich. Als "Nachweis" dient - bis der entsprechende Steuerbescheid vorgelegt werden kann - entweder eine gewissenhafte Schätzung von Ihnen selbst oder durch Ihren Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RSSam 22.02.2015 | 11:11
eine Betriebswirtschaftliche Auswertung würde helfen, um den monatlichen gewinn nachzuweisen.
Deutsche Rentenversicherung
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