Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren erhalten Sie als Vollrente nur dann, wenn ein bestimmter Hinzuverdienst eingehalten wird. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt zur Zeit monatlich 400 Euro. Als Hinzuverdienst gilt bei einem Selbständigen der monatliche steuerrechtliche Gewinn aus der selbständigen Arbeit. Eine Altersrente kann aber auch als Teilrente geleistet werden, d.h. Sie können mehr als 400 Euro dazuverdienen. Sie sollten sich auf jeden Fall vorher persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man auch eine Aussage treffen zur freiwilligen Krankenversicherung ab Rentenbeginn.