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Experten-Antwort

Rente mit 63 Hinzuverdienst

von Falk27.05.2015 | 11:39
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4 Antworten

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Hallo, eine meiner Mitarbeiterinnen bezieht seit Anfang des Jahres die Rente mit 63. Sie arbeitet bei mir weiter auf 450€ Basis. Sie würde gerne auch mehr arbeiten, ich bin mir nur nicht sicher ob sich das für Sie lohnt? Ich habe dazu folgende Aussage gefunden: "Bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren gelten - wie bei sämtlichen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre und 3 Monate, zukünftig 67 Jahre) - Hinzuverdienstgrenzen. Wer eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente in Anspruch nimmt, darf einen monatlichen Hinzuverdienst von maximal 450 Euro erzielen. Bei Überschreiten dieser Grenze wird die Altersrente in Abhängigkeit vom erzielten Erwerbseinkommen als Teilrente von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten ist individuell ausgestaltet und orientiert sich am Verdienst vor Rentenbeginn. Bei Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze fällt der Anspruch weg." Stimmt diese Aussage so? Kann mir dazu bitte jemand mal ein Beispiel mit konkreten Zahlen rechnen? Mal angenommen Sie bekommt 1000€ Rente und 450€ Hinzuverdienst, dann hat sie jetzt 1450€. Wie sehe dies aus wenn Sie jetzt z.B. 800€ Hinzuverdienst hätte? Danke für Ihre Meinung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Falk,

ja, die Aussage stimmt so. Anspruch auf eine Altersrente in voller Höhe besteht nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450 Euro mtl. eingehalten wird.

Verdient Ihre Mitarbeiterin mehr als diesen Betrag, kann die Rente nur noch als Teilrente geleistet werden.

Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden individuell ermittelt - je nachdem wie hoch der Verdienst in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn war. Welche Hinzuverdienstgrenze Ihre Mitarbeiterin mit einem Hinzuverdienst von 800 Euro noch einhält, kann man Ihnen daher nicht pauschal beantworten.

Ihre Mitarbeiterin könnte vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft zu ihren Hinzuverdienstgrenzen anfordern.

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3 Antworten

Gigiam 27.05.2015 | 12:49
Hallo @Falk, es gibt da auch eine ganz einfache Lösung: Dem Rentenbescheid ist eine Anlage 19 beigefügt. Hier finden Sie die jeweiligen Grenzwerte für Teilrenten. Gigi
Falkam 27.05.2015 | 14:00
Hallo, dann muss meine Mitarbeiterin mal in Anlage 19 nachschauen was dort steht und dann müssen wir ausrechnen in welcher Höhe ein Zuverdienst Sinn macht. Danke für die schnellen Antworten!
Gigiam 27.05.2015 | 14:10
Hallo @Falk, noch besser ist es die Mitarbeiterin kopiert die Anlage 19 und übergibt sie Ihnen. Gigi
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