Hallo Falk,
ja, die Aussage stimmt so. Anspruch auf eine Altersrente in voller Höhe besteht nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450 Euro mtl. eingehalten wird.
Verdient Ihre Mitarbeiterin mehr als diesen Betrag, kann die Rente nur noch als Teilrente geleistet werden.
Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden individuell ermittelt - je nachdem wie hoch der Verdienst in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn war. Welche Hinzuverdienstgrenze Ihre Mitarbeiterin mit einem Hinzuverdienst von 800 Euro noch einhält, kann man Ihnen daher nicht pauschal beantworten.
Ihre Mitarbeiterin könnte vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft zu ihren Hinzuverdienstgrenzen anfordern.