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Experten-Antwort

Rente mit 63 Jahren

von Hoffnungsträgerin01.09.2014 | 22:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten-Team Ich bin 03/1952 geboren, habe Teilerwerbsminderungsrente seit 4 Jahren und ein Schwerbehindertengrad von 30. Seit längerer Zeit geht es mir gesundheitlich immer schlechter, so daß ich mit 63 Jahren in Rente möchte. Zur Zeit bin ich Langzeitkrank, und habe 44 Jahre und 5 Monate Beitragszeiten. Wie lange müßte ich noch durchhalten, bis ich in Rente gehen kann, habe jetzt schon 10,8 % Abschlag. Steigen die Abschläge weiter, wenn ich zum 01.04.2015 in Rente gehen könnte? Muss man im Monat, wenn man 63 Jahre alt wird, exakt 45 Beitragszeiten haben um in Rente mit 63 gehen zu können? Danke für eine kompetente Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Schwerbehindertengrad von 30 spielt bei der Altersrente keine Rolle.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hälfte der bis zum Leistungsfall (Erwerbsminderung) erworbenen Entgeltpunkte mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % versehen worden. Diese geminderten Entgeltpunkte übernehmen Sie in jede folgende Altersrente, egal wann diese beginnt.

Sie sind im März 1952 geboren und könnten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 01.04.2015 beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Wenn Sie bis einschließlich August 2014 auf 44 Jahre und 5 Monate kommen, dann könnten Sie durch die Beitragszeit September 2014 bis März 2015 (= 7 Monate) die 45 Jahre erfüllen. Ich würde Ihnen aber raten, bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren und sich von dem/der Berater/-in ausrechnen zu lassen, ob die Wartezeit wirklich erfüllt wird. Bei der 45-jährigen Wartezeit zählen nämlich nicht alle Beitrags- oder Anrechnungszeiten mit.

Sollten Sie also wie oben beschrieben die Wartezeit erfüllt haben, so wären die bisher nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte für die Altersrente abschlagsfrei zu berechnen. Ob Sie "pünktlich" zum 01.04.2015 in die Altersrente gehen oder später ist dann Ihre Entscheidung. Die Voraussetzung "Wartezeit mindestens 45 Jahre" muss zum Rentenbeginn erfüllt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 01.09.2014 | 22:27
Hallo Hoffnungsträgerin, JA, für Ihren Jahrgang schon. Erst ab Jg. 1953 ff. klettert die abschlagsfreie Rente (an besonders langjährig Versicherte/45 Jahre) in 2-Monats-Schritten Richtung 65, mit Jg. 1952 könnten Sie diese Rente ab 63 noch abschlagsfrei erhalten. Natürlich können/dürfen Sie die 45 Jahre auch erst nach 63 erreichen, wenn die vorher/punktgenau nicht erreichbar sind - so wie es bei Ihnen scheint. Lassen Sie sich deswegen in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt beraten, wann genau und wie Sie die 45 Jahre noch zusammenbringen können, damit wenigsten die halbe (ausstehende) Rente ohne Abschlag möglich ist - den Abschlag auf die TeilEM-Rente werden Sie so nicht mehr los. Gruß w.
DarkKnightRVam 02.09.2014 | 07:18
Hallo Hoffnungsträgerin, was genau bedeutet denn Langzeitkrank?? Beziehen Sie Krankengeld oder sind Sie bereits ausgesteuert und beziehen Arbeitslosengeld?? Wenn ja, seit wann genau? Ohne diese Angaben ist eine genauere Aussage leider nicht möglich. Den Abschlag aus der EM-Rente werden Sie nicht mehr los, dass heißt eine komplett abschlagfreie Altersrente können Sie nicht mehr erhalten. Aber ein Teil der Altersrente wäre abschlagsfrei, wenn Sie die erforderlichen 45 Jahre zusammen bekommen. 8-)
Hoffnungsträgerinam 02.09.2014 | 10:29
Hallo DarkKnightRV, vielen Dank für Ihre Nachricht. Langzeitkrank heißt, länger als 6 Wochen krank und zur Zeit Krankengeld. Gruss Hoffnungsträgerin
Hoffnungsträgerinam 02.09.2014 | 11:43
An den Experten, danke für die schnelle und kompetente Antwort. Hoffnungsträgerin
Deutsche Rentenversicherung
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