Hallo Anton,
gem. dem bis jetzt vorliegenden Entwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetzes könnte die geltend gemachte Zeit der Umschulung angerechnet werden, sofern Sie während dieser Zeit Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse erhalten haben. Zu den Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, insbesondere vor dem 01.07.2014, möchte ich zum jetzigen Kenntnisstand noch keine Aussage treffen. Wenn die 45 –jährige Wartezeit jedoch bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt war, haben Sie gute Chancen auf die abschlagsfreie Rente. Für alle Antworten zum Thema „ RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ gilt jedoch: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt somit bis zum Tag der Verkündung des Gesetzes offen.