Hallo Toreango,
es ist zutreffend, dass die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogene Altersrente für das Kalenderjahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben wurde (siehe hierzu auch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html).
Hinsichtlich Ihrer Fragen zu den Abzügen zur Krankenversicherung und zur Einkommensteuer muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Krankenkasse bzw. Ihr zuständiges Finanzamt verweisen, da es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Steuerrecht und zum Recht der Krankenversicherung zu beantworten.