Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 wenn wenige Monate fehlen - einzahlbar?

von Michael Kaiser26.06.2015 | 14:31
1855 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Geburtsjahr ist 1959/Nov. Mir fehlen nur wenige Monate (3 oder 4) um die Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können, sofern die Rechtslage sicht nicht wieder verändert. Können diese fehlenden Monate durch eine monatliche Summe für die kommenden Jahre erreicht werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Kaiser,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Versicherungszeit) wäre für Ihren Jahrgang (1959) erst mit 64 + 2 Monaten möglich.

Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Versicherungszeit) könnten Sie grundsätzlich direkt mit 63 in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag in Höhe von 11,4 Prozent.

Grundsätzlich können die Wartezeiten auch mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden.

Sofern Sie versicherungspflichtig sind, können Sie nicht gleichzeitig freiwillige Beiträge zahlen.

Informationen zur freiwilligen Versicherung enthält die Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt

/5_Services/

03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig

_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=16

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle

der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

regfilam 26.06.2015 | 15:23
Jg 59 bedeutet ja eh Rente mit *63* + 14 Monate-sprich Rentenantritt erst mit 64 Jahren u 2 Mon möglich.. u wenn nur 2-3 Monate fehlen-die einfach länger arbeiten ....sprich dranhängen
Schadeam 26.06.2015 | 15:28
Frei nach Radio Eriwan lautet die Antwort ja, das geht prinzipiell. Dennoch sollten Sie sich dies absichern lassen, denn es kennt keiner den Versicherungsverlauf. Wären Sie beispielsweise aktuell pflichtversichert, gehen freiwillige Beiträge nicht. Und zu Reggie: natürlich kann auch der Jahrgang 59 mit 63 in Rente, wenn er 35 Versicherungsjahre hat. Ihre Antwort wäre OK gewesen, wenn speziell nach der AR für bes. langjährige. Versicherte gefragt worden wäre.....
W*lfgangam 26.06.2015 | 20:26
Hallo Michael Kaiser, lesen Sie auch diesen Beitrag/letzte Anwort, wie noch eine Nachzahlungsmöglichkeit bestehen könnte: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026