Ich werde im Mai 63, bin ab 1.7.19 - 8.1.21
krankgeschrieben, habe mich im November arbeitslos
gemeldet. Kann ich trotzdem mit 64 ohne Abzüge
in Rente gehen?
Hallo Martina,
wenn alle 3 Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt sind:
- Mindestalter (66) für Jg. 1958 dann erreicht erreicht
- Wartezeit/Mindestversicherungszeit erfüllt
- etwaige Hinzuverdienstgrenze bei weiteren Einkünften eingehalten wird.
Letztendlich ergeben sich die Zugangsvoraussetzungen aus Ihrer letzten Rentenauskunft. Hier mal im Abschnitt "I. Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (die mit den 45 Jahren) nachlesen, wie der aktuelle Stand ist /was noch fehlt an Monaten /was rechnerisch danach/wann erreichbar ist ...oder sich das in der nächsten Beratungsstelle erklären lassen. HIER/bei diese Altersrente ist im Hinblick auf ALG zu beachten, dass die Pflichtbeiträge aus ALG in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn der abschlagsfreien Renten grundsätzlich NICHT zu den 45 Jahren zählen ...wenn die/45 Jahre schon vorher erreicht sind, spielt die ALG-Zeit keine Rolle.
Gruß
w.
Hallo Martina,
wir schließen uns der Antwort von W°lfgang an.
Entweder ist der letzten Rentenauskunft zu entnehmen, ob die Wartezeit von 45 Jahren bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfüllt ist oder Sie rufen die Servicenummer der Rentenversicherung 0800 1000 48 00 an und erkundigen sich nach dem aktuellen Stand.