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Experten-Antwort

Rente mit Abschläge wenn 35 Jahre nicht voll ?

von littlejoe201820.02.2018 | 16:08
1269 Ansichten
54 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte mit 63 Jahre die Rente mit Abschläge beantragen,jedoch fehlen mir 2 Jahre an den 35 Jahren was kann ich tun ? Weiß jemand Rat ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User littlejoe2018,

da Sie Ihre Frage später nochmals konkreter gestellt hatten (Beitrag wurde am 20.02.2018 um 18.43 Uhr eingestellt), verweisen wir auf die Antwort des Experten.

Es wird nur noch darauf hingewiesen, wenn Sie für das Jahr 2017 noch freiwillige Beiträge zahlen möchten, endet die Zahlungsfrist am 03.04.2018. Der Mindestbeitrag für 2017 beträgt 84,15 EUR und der Höchstbeitrag 1187,45 EUR.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

53 Antworten

littlejoe2018am 20.02.2018 | 16:40
Kennen Sie sich aus ? wieviel wäre das für 24 Monate ?
senf-dazuam 20.02.2018 | 17:26
Hallo! Zunächst ist zu klären, für welchen Zeitraum Sie einzahlen wollen. Ab sofort (bzw. auch noch für 2017 rückwirkend?) bis zum Rentenbeginn? Sind Sie derzeit beschäftigt und zahlen dadurch Pflichtbeiträge? Dann können Sie nicht parallel freiwillige Beiträge zahlen. Am besten schnell einen Beratungstermin bei der DRV machen oder die Online-Beratung (Chat) oder Telefon nutzen, um Ihre Situation möglichst gut zu klären.
bigjoe2017am 20.02.2018 | 16:29
warten auf die Regelaltersrente mit 65+ oder freiwillige Beiträge einzahlen um die 35 Jahre zu erfüllen.
chiam 20.02.2018 | 17:32
Der Mindestbeitrag ist € 83,70; für 24 Monate also € 2008,80. Freiwillige Beiträge sind allerdings nur möglich, wenn nicht schon Pflichtbeiträge gezahlt werden. Die Möglichkeit von Nachzahlungen für frühere Zeiträume gibt es nur unter engen Voraussetzungen.
Rentencrackam 20.02.2018 | 17:55
Sollte 2017 keine Pflichtversicherung bestanden haben, können Sie bis Ende März 2018 noch einen Antrag auf freiwillige Versicherung für 2017 stellen. Der Antrag ließe sich natürlich auch noch später stellen, jedoch würde der dann abgelehnt werden.
Rentencrackam 20.02.2018 | 19:23
Sollte 2017 keine Pflichtversicherung bestanden haben, können Sie bis Ende März 2018 noch einen Antrag auf freiwillige Versicherung für 2017 stellen. Der Antrag ließe sich natürlich auch noch später stellen, jedoch würde der dann abgelehnt werden.
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
Rentencrackam 20.02.2018 | 19:27
Sorry, ich muss korrigieren. Bis Wertstellung 6. April ist alles in Ordnung, weil der 7. und 8. April dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und hier die Banken ja grds. nicht wertstellen. Grundsätzlich ist aber Werststellung am 8. April ausreichend, wenn wir mal keine Wochenenden und Feiertage haben.
Rentencrackam 20.02.2018 | 22:59
Sorry, ich muss korrigieren. Bis Wertstellung 6. April ist alles in Ordnung, weil der 7. und 8. April dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und hier die Banken ja grds. nicht wertstellen. Grundsätzlich ist aber Werststellung am 8. April ausreichend, wenn wir mal keine Wochenenden und Feiertage haben.
Quatschkopf. 3.4.18.
Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes. Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI. Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.
Agnesam 21.02.2018 | 22:44
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Quatschkopf. 3.4.18.
Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes. Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI. Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.
Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?
Rentencrackam 21.02.2018 | 23:01
Zitat von Agnes anzeigenausblenden
Sorry, ich muss korrigieren. Bis Wertstellung 6. April ist alles in Ordnung, weil der 7. und 8. April dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und hier die Banken ja grds. nicht wertstellen. Grundsätzlich ist aber Werststellung am 8. April ausreichend, wenn wir mal keine Wochenenden und Feiertage haben.
Quatschkopf. 3.4.18.
Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes. Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI. Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.
Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?
Der 3.4. ist der letzte Antragstermin oder bei Zahlung per Scheck (=formloser Antrag) der spätmöglichste Eingangstermin dieses Jahr aufgrund der Osterfeiertage. Sonst ist spätester Termin der 31. März. Bei Bezahlung per Überweisung ohne vorherigen Antrag (=formloser Antrag) ist es normalerweise ausreichend, wenn Wertstellung bei der DRV am 8. April ist. Bei einer Überweisung wird als Geldeingang der achte Tag vor Wertstellung bei der RV fingiert (=31. März bei Wertstellung 8. April). Da dieses Jahr der 8. April aber ein Sonntag ist und Banken an diesen Tagen nicht wertstellen, müsste die Überweisung dieses Jahr spätestens am 6. April bei der RV wertgestellt sein, sollte bis zum 3. April kein wirksamer Antrag gestellt sein.
LSam 22.02.2018 | 08:17
Sie koennen auch eine geringfuegige versicherungsfreie Beschaeftigung ausueben, den RV-Beitrag aber in voller Hoehe bezahlen. Allerdings muessen die 24 Monate tatsaechlich erst erbracht warden bevor eine Anrechnung vorgenommen wird. Ist moeglicherweise fuer Sie keine Option, aber eine Moeglichkeit.
Genervteram 22.02.2018 | 07:36
Stellen Sie bis zum 03.04.18 Ihren Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge und lassen Sie sich nicht von den Aussagen zur Wertstellung irritieren.
Kaiseram 22.02.2018 | 08:20
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Rentencrack schrieb

Sorry, ich muss korrigieren. Bis Wertstellung 6. April ist alles in Ordnung, weil der 7. und 8. April dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und hier die Banken ja grds. nicht wertstellen.

Grundsätzlich ist aber Werststellung am 8. April ausreichend, wenn wir mal keine Wochenenden und Feiertage haben.[/quote]

Quatschkopf. 3.4.18.

[/quote]

Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes.

Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI.

Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.[/quote]

Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?[/quote]

Der 3.4. ist der letzte Antragstermin oder bei Zahlung per Scheck (=formloser Antrag) der spätmöglichste Eingangstermin dieses Jahr aufgrund der Osterfeiertage. Sonst ist spätester Termin der 31. März.

Bei Bezahlung per Überweisung ohne vorherigen Antrag (=formloser Antrag) ist es normalerweise ausreichend, wenn Wertstellung bei der DRV am 8. April ist. Bei einer Überweisung wird als Geldeingang der achte Tag vor Wertstellung bei der RV fingiert (=31. März bei Wertstellung 8. April). Da dieses Jahr der 8. April aber ein Sonntag ist und Banken an diesen Tagen nicht wertstellen, müsste die Überweisung dieses Jahr spätestens am 6. April bei der RV wertgestellt sein, sollte bis zum 3. April kein wirksamer Antrag gestellt sein.

Quatschkopf. 3.4.18.
Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes. Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI. Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.
Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?
Der 3.4. ist der letzte Antragstermin oder bei Zahlung per Scheck (=formloser Antrag) der spätmöglichste Eingangstermin dieses Jahr aufgrund der Osterfeiertage. Sonst ist spätester Termin der 31. März. Bei Bezahlung per Überweisung ohne vorherigen Antrag (=formloser Antrag) ist es normalerweise ausreichend, wenn Wertstellung bei der DRV am 8. April ist. Bei einer Überweisung wird als Geldeingang der achte Tag vor Wertstellung bei der RV fingiert (=31. März bei Wertstellung 8. April). Da dieses Jahr der 8. April aber ein Sonntag ist und Banken an diesen Tagen nicht wertstellen, müsste die Überweisung dieses Jahr spätestens am 6. April bei der RV wertgestellt sein, sollte bis zum 3. April kein wirksamer Antrag gestellt sein.
Blubber.
Kaiseram 22.02.2018 | 08:20
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Rentencrack schrieb

Sorry, ich muss korrigieren. Bis Wertstellung 6. April ist alles in Ordnung, weil der 7. und 8. April dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und hier die Banken ja grds. nicht wertstellen.

Grundsätzlich ist aber Werststellung am 8. April ausreichend, wenn wir mal keine Wochenenden und Feiertage haben.[/quote]

Quatschkopf. 3.4.18.

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Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes.

Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI.

Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.[/quote]

Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?[/quote]

Der 3.4. ist der letzte Antragstermin oder bei Zahlung per Scheck (=formloser Antrag) der spätmöglichste Eingangstermin dieses Jahr aufgrund der Osterfeiertage. Sonst ist spätester Termin der 31. März.

Bei Bezahlung per Überweisung ohne vorherigen Antrag (=formloser Antrag) ist es normalerweise ausreichend, wenn Wertstellung bei der DRV am 8. April ist. Bei einer Überweisung wird als Geldeingang der achte Tag vor Wertstellung bei der RV fingiert (=31. März bei Wertstellung 8. April). Da dieses Jahr der 8. April aber ein Sonntag ist und Banken an diesen Tagen nicht wertstellen, müsste die Überweisung dieses Jahr spätestens am 6. April bei der RV wertgestellt sein, sollte bis zum 3. April kein wirksamer Antrag gestellt sein.

Quatschkopf. 3.4.18.
Nein! Ich verweise auf meinen Beitrag oben. Bei Überweisung der 8.4. aufgrund § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV. Nur dieses Jahr der 6.4. aufgrund eines Wochenendes. Auch nachzulesen in der GRA zu § 197 SGB VI. Der 3.4. ist nur Stichtag bei Bezahlung mit Scheck, der Vorsprache in der Beratung oder bei Eingang des (elektrischen) Antrags.
Also, ist jetzt 3.4.18 in diesem Kontext der letztmögliche Zahlungstermin oder stimmt das nicht?
Der 3.4. ist der letzte Antragstermin oder bei Zahlung per Scheck (=formloser Antrag) der spätmöglichste Eingangstermin dieses Jahr aufgrund der Osterfeiertage. Sonst ist spätester Termin der 31. März. Bei Bezahlung per Überweisung ohne vorherigen Antrag (=formloser Antrag) ist es normalerweise ausreichend, wenn Wertstellung bei der DRV am 8. April ist. Bei einer Überweisung wird als Geldeingang der achte Tag vor Wertstellung bei der RV fingiert (=31. März bei Wertstellung 8. April). Da dieses Jahr der 8. April aber ein Sonntag ist und Banken an diesen Tagen nicht wertstellen, müsste die Überweisung dieses Jahr spätestens am 6. April bei der RV wertgestellt sein, sollte bis zum 3. April kein wirksamer Antrag gestellt sein.
Blubber.
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
littlejoe2018am 22.02.2018 | 17:26
Zitat von Rentencrack anzeigenausblenden
Bis 03.04.2018 ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für 2017 möglich.
Falsch Bavaria, bis zum 3. April 2018 ist der Antrag möglich. Die freiwillige Beitragszahlung per Überweisung ist bis zum 7. April (spätester Wertstellungstag bei der RV möglich). Siehe hierzu auch § 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 2 RV-BZV.
für 2017 sind Pflichtbeiträge drin , 2019 werde ich 63 und mir fehlen 2018 und 2019 die Beiträge ?
Müdeam 22.02.2018 | 17:36
Sie koennen auch eine geringfuegige versicherungsfreie Beschaeftigung ausueben, den RV-Beitrag aber in voller Hoehe bezahlen. Allerdings muessen die 24 Monate tatsaechlich erst erbracht warden bevor eine Anrechnung vorgenommen wird. Ist moeglicherweise fuer Sie keine Option, aber eine Moeglichkeit.
da habe ich auch schon dran gedacht aber erstmal ein Job mit 61 Jahre finden ?
Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht jedes Mal auf Ihrer Tastatur einschlafen. Ein Post ist völlig ausreichend!
W*lfgangam 22.02.2018 | 20:14
Zitat von Müde anzeigenausblenden
TIPP an littlejoe2018: das Absenden und Erstellen einer Antwort im Forum hier benötigt ein paar mehr Sek. Zeit - Geduld daher, die Antwort erscheint unter/im Beitrag, wenn sie erscheint/fertig ist/zeitlich angekommen ...aber, vielleicht wechseln Sie auch mal Ihren (lahmen?) Internet-Anbieter, oder tauschen endlich das alte 14.4-Modem gegen neuzeitliche Hardware ohne Rauchzeichen-Geschwindigkeit aus ;-) Gruß w.
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