Nach § 237a Abs. 1 SGB 6 haben weibliche Versicherte Anspruch auf Altersrente für
Frauen, wenn sie
· vor dem 01.01.1952 geboren sind,
· das 60. Lebensjahr vollendet,
· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Darüber hinaus sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 einzuhalten.
Außer dieser Leistung könnten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ggf. eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beanspruchen (Abschlag 10,8 %).
Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.