Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit Abzügen oder Teilerwerbsminderungsrente mit Zuverdienst

von Christa-md20.12.2017 | 17:19
1156 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Einen schönen guten Abend, ich werde im Januar 63 Jahre,meine Erwerbsminderungsrente läuft im Mai 2018 aus. Ich habe jetzt einen neuen Antrag bekommen, der eigendlich schon im November kommen sollte, worauf ich jetzt etwas kopflos bin. Ich könnte auch im März 2018 in Rente gehen mit Abzüge. Ich kann bei der EMR noch hinzuverdienen und könnte auch bei der Rente mit Abzügen evtl.auch noch hinzuverdienen. Die 3h, die ich jetzt jeden Tag noch arbeite, kann ich körperlich sehr gut verkraften,um mich auch nicht gesellschaftlich zusehr abzukapseln, um nicht in ein Loch zu fallen. Eigendlich nun meine Frage, sollte meine Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt werden und der März 2018 nicht ausreicht , um meine Rente mit Abzügen zu beantragen,kann ich das auch ein paar Monate später noch machen? Lieben Dank für die Antworten, es hilft mir sehr und gerade jetzt vor Weihnachten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa-md,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an. Es macht Sinn direkt den Antrag auf Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Christa-mdam 20.12.2017 | 21:05
Ich hoffe innigst, es gibt eine konkrete,komptente und haltbare Antwort darauf. Danke
W*lfgangam 20.12.2017 | 22:06
Hallo Christa-md, natürlich beantragen Sie nicht mehr eine Verlängerung der EM-Rente, sondern sofort zum 01.06.2018 die Altersrente - oder auch schon zum 01.03.2018, wenn die Beschäftigung aus Sicht EM-Rente 'kritisch' werden könnte. Ihre EM-Rente hat eh einen Abschlag, der auch für die Altersrente 'übernommen' wird, insofern können Sie bei späterem Beginn der Altersrente ('die hat ja keinen Abschlag mehr!' - doch!!) nicht unbedingt mit einem Mehrwert rechnen - und die Minijob-Beiträge nach der Zurechnungszeit gehen meist in der Neuberechnung der Altersrente unter. Zudem müssen Sie nicht mehr mit einer med. Begutachtung rechnen und können im Rahmen der Altersrente Ihre Beschäftigung ohne Stundenbegrenzung frei wählen, ohne darauf bei weiterer EM-Rente noch achten zu müssen. Gruß w.
Fröhlicham 20.12.2017 | 22:09
Ganz bestimmt, haben Sie Geduld. Eine Antwort wird es bestimmt sein. Ob Sie kompetent und haltbar sein wird, müssen Sie beurteilen. Viel Glück und Erfolg. Mfg
Christa-mdam 21.12.2017 | 10:02
Ich bedanke mich erstmal recht herzlich für die hilfreichen Antworten,die sicherlich bestärken für mich eine Entscheidung zu finden. Da ja die Zeit bis März recht knapp wird für den Rentenantrag,also Fristgemäß 3 Monate vorher,wann wäre der nächste Termin zur Antragsstellung? Ich habe erst gestern den Antrag zur EMR bekommen. Bis dahin war ich sehr unschlüssig und sehr unruhig, was ich nun machen soll. Besten Dank
Fritzam 21.12.2017 | 10:44
Ich hoffe innigst, es gibt eine konkrete,komptente und haltbare Antwort darauf. Danke
Ganz bestimmt, haben Sie Geduld. Eine Antwort wird es bestimmt sein. Ob Sie kompetent und haltbar sein wird, müssen Sie beurteilen. Viel Glück und Erfolg. Hallo Wolfgang, für die Rente mit 63. sind aber 35 Jahre versicherungsrechtliche Zeiten erforderlich, ob die erfüllt sind davon wurde bisher nicht geschrieben. Aber gehen wir einmal davon aus, dann kann die Altersrente ja zum 01.02.2018 beginnen und die Kuh wäre vom Eis. Schöne Feiertage
Realistam 21.12.2017 | 11:37
Wer MINDESTENS 3 Stunden täglich "sehr gut verkraften kann", ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Seien Sie froh, dass bisher noch kein DRV-Mitarbeiter darüber gestolpert ist!
Christa-mdam 21.12.2017 | 17:41
Wer MINDESTENS 3 Stunden täglich "sehr gut verkraften kann", ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Seien Sie froh, dass bisher noch kein DRV-Mitarbeiter darüber gestolpert ist! Das ist wohl ein großer Irrtum, ich bekomme Teilerwerbsminderungsrente und darf einen gewissen Teil hinzu verdienen,sodass ich auf 16h in der Woche komme. Dies kam von der DRV und das ist gut so vom Finanziellen her. Anfang dieses Jahres wurde es wieder geprüft von der DRV mit sämtlichen Unterlagen, auch vom AG. Es hat alles seine Ordnung. Jetzt ist die Zeit im Mai 18 ausgelaufen und es soll nun wieder überprüft werden, ob ich es weiter beziehen könnte. Nochmals....... für mich war die Frage, was mich sehr beunruhigt hatte, was mache ich. Sollte die Rente wieder genehmigt werden, dann könnte ich weiter in meinem Beruf arbeiten mit dieser Stundenanzahl. Mehr würde ich einfach nicht verkraften ( med. Bereich). Wenn nicht, dann käme die Rente mit 63 mit Abschläge im März 18. Da die Rente eher wäre zu beantragen...so meine Gedanken....als die Teilerwerbsminterungsrente, wußte ich nicht , was und wie ich mich verhalten soll. Mich hat das richtig krank gemacht. Deshalb hier bei Experten meine Fragen. Ansonsten ist bei mir alles sehr korrekt gelaufen. LG Christa
Unwissendeam 21.12.2017 | 15:27
Zitat von Christa-md anzeigenausblenden
Hallo Christa-md, mein Tipp: Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente derzeit mindestens 500,- Euro beträgt, dann wechseln Sie so früh wie möglich (ab 01.02.2018 ?) in die Altersrente. W*lfgang hat schon zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die niedrigen Beiträge aus Ihrer derzeitigen Beschäftigung bei der Erst-Berechnung der Altersrente wahrscheinlich gar nicht oder nicht sonderlich positiv auswirken werden (Gesamtleistungsbewertung). Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie bereits Altersrente beziehen und daneben weiter arbeiten. Niedrige Beiträge neben der Altersrente führen nämlich immer zu einer späteren Erhöhung der Altersrente (kein "negativer" Einfluss mehr auf die Gesamtleistungsbewertung). Deswegen lohnt sich für Sie wohl ein früher Wechsel in die Altersrente. Sie können sich dann zum Erreichen der Regelaltersgrenze (mit 65 Jahren und 9 Monaten) auf eine kleine Rentenerhöhung freuen. Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, können Sie bereits ab Februar 2018 in die Altersrente wechseln (bei Schwerbehinderung mit GdB von mindestens 50 % sogar rückwirkend zum 01.10.2017. Dann noch im Dezember einen formlosen Antrag stellen!) Den Wechsel in die Altersrente ab Februar 2018 können Sie jetzt bereits beantragen. Er muss bis spätestens April 2018 beantragt werden, sonst beginnt die Altersrente erst später. Zur Wahrung der Antragsfrist reicht es aber vollkommen aus, wenn sie zunächst einen formlosen Antrag stellen (Brief an Ihren Rentenversicherungsträger: "Ich beantrage die Altersrente für langjährig Versicherte zum 01.02.2018"). Die Formulare können Sie später noch nachreichen. P.S.: Es gibt keine Frist, wonach Sie eine Rente 3 Monate vor Rentenbeginn beantragen müssen. Die 3 Monate "Vorlaufzeit" sind lediglich eine Empfehlung, damit die Rentenversicherung genügend Zeit hat, um die Rente pünktlich anzuweisen. Wie oben erwähnt, können Sie die Rente sogar noch (begrenzt) rückwirkend beantragen. VG Unwissende
KSCam 21.12.2017 | 18:33
Machen Sie es doch bitte nicht komplizierter als es ist! Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie jederzeit ab 63 (Februar 18) in die Altersrente wechseln. Wenn Sie mehr als 6300 € zuverdienen, gibt es statt der vollen Altersrente nur eine Teilrente. Als Altersrentner brauchen Sie sich nicht mehr darum zu sorgen ob Ihre teilweise EM Rente verlängert wird oder nicht. Wie hoch die AR wird (Voll- oder Teilrente) weiß allerdings kein Forumsteilnehmer, dass kann nur direkt von der DRV beauskunftet werden. So gesehen sollten Sie schnellstens eine DRV Beratungsstelle aufsuchen, wo Sie ggfls auch gleich die Altersrente oder die Verlängerung Ihrer EM Rente beantragen können (wenn Sie das unbedingt wollen). Aber auch ich würde eher dazu tendieren die AR zu beantragen.
Christaam 22.12.2017 | 09:45
Lieben Dank für die ausführlichen Antworten, sie waren sehr hilfreich. Ich hatte sie mir alle nochmals durchgelesen und das war gut so. LG
Christa-mdam 30.12.2017 | 09:06
Nochmals für mich ein wichtiges Anliegen. Meine Teilerwerbsminderungsrente habe ich durch einen schweren Verkehrsunfall bekommen. Ich habe festgestellt, dass ich seit 02/16 noch keinen weiteren Rentenauszug bekommen habe. Das wird daran liegen, dass die Regressabteilung immer noch strittig mit der Gegenpartei ist, da sie nur 50% in die Rentenkasse zahlen wollen,obwohl wir erwiesen total unschuldig daran beteiligt waren.Die Gegenpartei sei der Ansicht, ich war zulange krank,(1 Jahr u.5 Monate, danach Wiedereingliederung ) was die Regressabteilung aber nicht teilt. In diesem Rentenauszug stehen 505 Arbeitsmonate, 02/18 sind dann wieder 2 Jahre vergangen. Wie sehen meine Arbeitsjahre dann zum jetzigen Zeitpunkt dann tatsächlich aus. Danke.
Christph A.am 30.12.2017 | 09:51
Was soll das. Am 22.12.2017 haben Sie das Thema abgeschlossen. Haben Sie nichts besseres zu tun.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026