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Experten-Antwort

Rente mit Schwerbehinderung

von Susanne Bonn18.09.2012 | 19:25
2189 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin 04.1953 geboren.Habe SB 50%.War 5 Monaten krank. Dann Eingliederung,Arbeit und dann war ich wieder 1 Jahr und 1 Monat krank. Dann bekam ich Arbeitslose und kriege diese schon 1 Jahr und 7 Monaten.Nach 5 Monaten habe ich keine Arbeitslose mehr. Kann mir jemand sagen ob ich einen Rentenantrag stellen kann,um eine Rente als SB zu bekommen oder soll ich eine EU Rente beantragen. Der Arbeitsamt sagt ich soll EU beantragen, da ich krank bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bisherigen Beiträgen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Claire Grubeam 18.09.2012 | 20:35
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sind, ersparen Sie sich die ärztlichen Untersuchung(en). Allerdings ist der Rentenbeginn erst nächstes Jahr. Vertrauensschutz ja, Rentenbeginn 01.05.2013 Vertrauensschutz nein, Rentenbeginn 01.12.2013 Abschläge 10,8% Sollten Sie zu dieser Auskunft weitere Erläuterungen wünschen, stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung für eine unentgeltliche Beratung zur Verfügung. Alle Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter der Rubrik "Beratung". http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
DarkKnight RVam 19.09.2012 | 07:34
Hallo Susanne, da das Arbeitslosengeld I in 5 Monaten ausläuft, wäre es wahrscheinlich sinnvoll die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, weil in 5 Monaten noch kein Anspruch auf eine Altersrente besteht (s. Beitrag Claire Grube).
KSCam 19.09.2012 | 07:49
Ob es jedoch aus medizinischer Sicht zu einer EM Rente reicht, weiß keiner im Forum; das sollten Sie mit Ihren Ärzten besprechen. Die Begriffe Erwerbsminderung und Schwerbehinderung sind nicht identisch. Eine Altersrente wg. SB klappt im übrigennur dann, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erfüllen. Im Zweifel beantragen Sie eine Rentenauskunft, da steht alles drin.
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