Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente mit ?????

von Stephan01.04.2007 | 17:38
1698 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
HAllo Zusammne ich bin Jahrgang 62, also 45 Jahre Jung. Seit dem 16tem Lebensjahr bin ich im Berufsleben. Sept.1978 - Juni 1981 Ausbildung Juni 1981 - März 1982 Facharbeiter April 1982 - März 1994 Bundeswehr April 1994 - bis heute im Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft. Vorausgesetz das ich weiter im Berufsleben bleibe ab wann kann ich in Rente gehen. Wenn ich das 62te Lebensjahr erreiche habe ich 45.Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt oder muß ich bis zum 65ten Lebensjahr arbeiten? Somit würde ich 49 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres unter Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mit einem Abzug von 13,2 % möglich.

Eine abschlagsfreie Rente ist bei Vorliegen von 45 Jahren mit Beitragszeiten mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.

4 Antworten

KSCam 01.04.2007 | 18:13
nach dem jüngst in Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelungen können Sie mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen, sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Wenn Sie bis 65 arbeiten und bis dahin 45 Arbeitsjahre zusammen haben, ist ab 65 die Rente abschlagsfrei. Ob aber das jetzt beschlossenen in 20 Jahren noch unverändert im Gesetzbuch steht? Da dürfen Sie mich nicht fragen.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 01.04.2007 | 20:09
Ihr Rentenbeginn liegt weit nach dem Jahr 2010. Ab diesem ominösen Jahr beginnt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern zu Ungunsten der Beitragszahler zu kippen. Was das für Ihre Rente heisst, können Sie sich an Ihren zehn Fingern ausrechnen. Die Rente mit 67 ist noch längst nicht das Ende der Zumutungen, sondern erst der Beginn. Als “Sprecher” des Bundesinnenministers lege ich Ihnen seinen folgenden Artikel sehr ans Herz: http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… Der Club der “Freunde der Rente mit 70” wird immer größer! Vergessen Sie die “unsäglichen 45 Versicherungsjahre”. Das ist bald Schnee von gestern. Es grüßt Sie Amadé
Stephanam 02.04.2007 | 17:54
Was ist mit den Versicherten die mit 65 Jahren in Rente gehen u. dann 49 Jahre eingezahlt haben. Die sind doch mal wieder die Gelackmeierten.Oder? Gruß Stephan
KSCam 02.04.2007 | 18:33
wieso glauben Sie das? Dieser Versicherte hat sowohl heute als auch künftig mit 65 keinen Abschlag. Und wenn er 49 Jahre hat wird die Rente aus diesen 49 Jahren berechnet und ist höher wie wenn er nur 40 oder 44 Arbeitsjahre hätte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026