Die Altersrente für langjährig Versicherte ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres unter Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mit einem Abzug von 13,2 % möglich.
Eine abschlagsfreie Rente ist bei Vorliegen von 45 Jahren mit Beitragszeiten mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.