Versicherte mit besonders vielen Berufsjahren sollen auch in Zukunft mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können. Deshalb hat der Gesetzgeber eine neue Rentenart eingeführt - die Rente für besonders langjährig Versicherte. Ab 2012 besteht ein Anspruch auf diese Rente wenn Sie 65 Jahre alt werden und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.