Hallo Herr Groth,
sofern Sie durchgehend weiter arbeiten, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit) für jede Altersrente erfüllt.
Damit ergeben sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Regelaltersrente
Wartezeit: 5 Jahre
Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
2. Altersrente für langjährig Versicherte
Wartezeit: 35 Jahre
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Mit Abschlägen kann die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden (max. 10,8 % Abschlag).
3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wartezeit: 45 Jahre
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen
Eine vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) ist nicht möglich.
4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wartezeit: 35 Jahre
Neben der Wartezeit von 35 Jahren muss bei dieser Altersrnente auch ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Mit Abschlägen kann die Rente nach Vollendung des 61. Lebensjahres in Anspruch genommen werden (max. 10,8 % Abschlag)
Hinweis:
Nehmen Sie eine Altersrente vor Vollendung des Erreichens der Regelaltersgrenze (66Jahre) in Anspruch, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 SGB VI beachten.
Mit freundlichen Grüßen