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Experten-Antwort

Rente nach 45 Beitragsjahren bei Schwerbehinderung

von Weiß06.02.2014 | 12:59
6253 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage: " ich bin zur Zeit bis 30.November 2017 in der Ruhephase meiner Altersteilzeit, habe 90 % Erwerbsminderung, und bis jetzt meine 45 Jahre voll. Soll heißen wenn ich im Dezember 2017 in meine Rente gehe, habeich bereits 48 Jahre voll gearbeitet. Kann ich die Alterteilzeit vorzeitig beenden (wenn der Arbeitgeber mit macht) und meine Rente ohne Abschlag bereits früher beziehen?" Ab wann kann ich dann abschlagsfrei in die Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Weiß,

bitte wenden Sie sich bzgl. Ihres Altersteilzeitvertrages und einer ggf. Auflöung an Ihren Arbeitgeber.

Hier im Form kann Ihnen keiner beantworten, ob ihr Arbeitgeber dies mit machen wird.

Um Ihnen beantworten zu können, ab wann Sie nach der ggf. Umsetzung des RV Leistungsverbesserungsgesetz abschlagsfrei in Rente gehen können, benötigen wir von Ihnen Ihr Geburtsdatum.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Groth,

sofern Sie durchgehend weiter arbeiten, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit) für jede Altersrente erfüllt.

Damit ergeben sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

1. Regelaltersrente

Wartezeit: 5 Jahre

Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

2. Altersrente für langjährig Versicherte

Wartezeit: 35 Jahre

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Mit Abschlägen kann die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden (max. 10,8 % Abschlag).

3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wartezeit: 45 Jahre

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen

Eine vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) ist nicht möglich.

4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wartezeit: 35 Jahre

Neben der Wartezeit von 35 Jahren muss bei dieser Altersrnente auch ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Mit Abschlägen kann die Rente nach Vollendung des 61. Lebensjahres in Anspruch genommen werden (max. 10,8 % Abschlag)

Hinweis:

Nehmen Sie eine Altersrente vor Vollendung des Erreichens der Regelaltersgrenze (66Jahre) in Anspruch, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 SGB VI beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Karl-Ludwigam 06.02.2014 | 13:21
Bitte geben Sie an, wann Sie geboren wurden.
Karl-Ludwigam 06.02.2014 | 13:21
Bitte geben Sie an, wann Sie geboren wurden.
Schadeam 06.02.2014 | 13:36
Und welchen Sinn sollte das haben, wenn es denn möglich wäre? In aller Regel ist der Nettolohn doch höher als es die Rente wäre. Würden Sie früher in Rente gehen, würden die weiteren Beiträge, die bis 11/17 noch fließen nicht mehr gezahlt werden, die Rente wäre also auf jeden Fall niedriger als zum 01.12.17. Auf Anhieb sehe ich in Ihrem Plan keinen Vorteil.
W*lfgangam 06.02.2014 | 19:46
> die Ende 2006 Korrektur: Ende 2009 natürlich Gruß w. [Dieser Beitrag wurde 0 mal bearbeitet, es passt jetzt]
W*lfgangam 06.02.2014 | 19:43
Hallo Weiß, ich stimme Schade voll zu. So wie es aussieht, wollen Sie sich ins eigene Knie schießen. In der passiven Phase bringt es doch keinen Gewinn, auf das mit Sicherheit höhere ATZ-Entgelt zugunsten in der Summe kleinerer Rente/wohl auch Betriebsrente zu verzichten, nur um _noch_ früher eine abschlagsfreie Rente (die zudem kleiner ausfällt, als nach Ende der ATZ) zu bekommen. Möglicherweise endet die (tarifliche) ATZ aber automatisch vorzeitig, das sie regelmäßig nur bis zu einem ungekürzten Rentenbeginn läuft. In meinem Dunstkreis werden davon so gut 100 KollegInnen betroffen sein, die Ende 2006 noch schnell auf den ATZ-Zug aufspringen durften (8 Jahre max. ATZ) und somit alle Ende 2017 das Ende der passiven Phase erreichen. Einige würden bereits ab 01.07.2014 die ungekürzte Rente erhalten können, viele vor 2017. Schade, ich konnte heute unseren Personaler nicht erreichen, um das "Problem" mal zu hinterfragen. Gruß w. ...aber, das kann auch ein Experte hier in der eigenen DRV-Verwaltung hinterfragen, die werden davon genauso betroffen sein ! ;-)
Weißam 10.02.2014 | 19:35
Sorry, dass ich erst heute nachgeschaut habe. Ich bin im März 1954 geboren. Ich bin davon ausgegangen, dass das angesparte Nettoeinkommen bis Ende November 2017 mir ausgezahlt wird, wenn der Arbeitgeber mitspielt, und ich die Rente aufgrund meiner 90%tigen Erwerbsminderung somit mit 61 Jahren in die Rentenphase, ohne Abzüge gehen kann. Da ich mit 14 Jahren in die Lehre gegangen bin und somit jetzt schon über 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe. Ob die Rente geringer ausfällt, als das Entgelt der Altersteilzeit, ist mir unbekannt. Wenn Sie mir helfen können, was ich zu unternehmen habe, bin ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß, H. Weiß
W*lfgangam 10.02.2014 | 21:51
Hallo H. Weiß, unternehmen Sie erstmal nichts, lassen Sie die ATZ so weiter laufen - bei Schwerbehinderten kann/wird es zu etwas kleineren Renten vor dem jetzt bestehenden ATZ-Ende kommen - wenn Sie mit 63 + 4 Monaten (also zum 01.08.2017 - statt 01.12.2017) eine ungekürzte Rente wg. der 45 Jahre erhalten können - natürlich auch mit dem 'Verlust' der ATZ-Entgelte bis dahin. Lesen Sie meinen Beitrag hier noch mal nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. da dann die zu viel geleistete Mehrarbeit bei verkürzter ATZ zu vergüten ist - ob das tröstest, vermag ich nicht einzuschätzen. Gruß w.
Weißam 11.02.2014 | 21:27
Hallo Herr W*lfgang. Vielen Dank für dir Info. Dann lasse ich es erstmal und warte bis Anfang 2017 ab. Liebe Grüße und Dank, H. Weiß
Werner Grotham 24.07.2015 | 17:49
Ich wurde 16.01.1958 geboren. Ich beginn 3.8.1972 meine Lehre mit erfolgreichen Abschluss. Ich habe bis auf 3 Monate immer gearbeitet.Wann kann ich bei 100 % inRente gehen?
harald gottschalkam 04.01.2017 | 16:57
15.02.1962
harald gottschalkam 04.01.2017 | 17:02
15.02.1962
harald gottschalkam 04.01.2017 | 17:06
15.02.1962
harald gottschalkam 04.01.2017 | 17:09
Bitte geben Sie an, wann Sie geboren wurden.
15.02.1962
15021962
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