Hallo Waldemar,
W*lfgang hat Ihnen schon einige (aus meiner Sicht richtige) Hinweise gegeben.
Festzuhalten ist aus Sicht der Rentenversicherung:
- Mit Jahrgang 1956 (?) könnten Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (= ohne Abschläge) nach Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Das wäre also die Zeit, die finanziell zu "überbrücken" wäre.
- Zeiten eines versicherungspflichtigen Minijobs zählen zu der Wartezeit von 45 Jahren, auch in den letzten zwei Jahren und auch wenn gleichzeitig Arbeitslosigkeit vorliegt.
Die Frage ist auch aus meiner Sicht eher, ob angesichts Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Ihre Erwerbsfähigkeit noch in ausreichendem Maße besteht (im Sinne einer Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld) - sollte die Arbeitsagentur hier zu einem anderen Ergebnis kommen, wird sie Sie voraussichtlich zum Antrag auf Rehabilitation auffordern (siehe § 145 SGB III). Ihren Gesundheitszustand können wir von hier aus natürlich nicht einschätzen, möglicherweise schränkt Ihre Krankheit Sie ja nur in Ihrem derzeitigen Beruf ein und nicht generell. Sie sollten sich aber mit dem Thema Erwerbsminderungsrente zumindest vertraut machen. Vielleicht können Ihnen dabei auch Ihre behandelnden Ärzte eine Hilfestellung geben. Und natürlich sollten Sie sich, wie von W*lfgang schon angesprochen, bei der Arbeitsagentur zu den Modalitäten des Alo-Geldes kundig machen.