Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kommt für Sie nicht mehr in Frage (nur noch Geburtsjahrgänge bis einschl. 1951). Möglich wäre dann evtl. die Altersrente für langjährig Versicherte, die Sie mit 65 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen könnten. Wenn Sie mit 63 Jahren gehen, beträgt der Abschlag 9,6 %. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob Sie zuvor eine Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübt haben oder nicht.
Hinsichtlich Ihrer Angaben zur Altersteilzeit teile ich die Bedenken der beiden Forumsteilnehmer, die bereits geantwortet haben. Zwar können Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit mit Ihrem Arbeitgeber jede Art von Arbeitszeitmodus vereinbaren. jedoch handelt es sich nicht um eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz, wenn Sie nicht nach dem Ende des vereinbarten Zeitraums in eine Rente wechseln können. Diese Fragen kann jedoch am besten die Agentur für Arbeit beantworten, die Altersteilzeit finanziell fördert.
Sollten Sie jedoch schwerbehindert sein, wäre diese Voraussetzung (Wechsel in Rente)
möglicherweise wieder erfüllt...
Viele offene Fragen also. Ich empfehle daher eine persönliche Beratung, bei der Sie alle Unklarheiten besprechen und beseitigen können.