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Rente nach Altersteilzeit

von SK14.08.2009 | 20:40
1048 Ansichten
3 Antworten

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Beginn Altersteilzeit 31.12.2009, 6 Jahre Blockmodell. Geburtsjahr 1954. Wann kann ich frühestens Rente beantragen, mit welchen Abschlägen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kommt für Sie nicht mehr in Frage (nur noch Geburtsjahrgänge bis einschl. 1951). Möglich wäre dann evtl. die Altersrente für langjährig Versicherte, die Sie mit 65 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen könnten. Wenn Sie mit 63 Jahren gehen, beträgt der Abschlag 9,6 %. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob Sie zuvor eine Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübt haben oder nicht.

Hinsichtlich Ihrer Angaben zur Altersteilzeit teile ich die Bedenken der beiden Forumsteilnehmer, die bereits geantwortet haben. Zwar können Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit mit Ihrem Arbeitgeber jede Art von Arbeitszeitmodus vereinbaren. jedoch handelt es sich nicht um eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz, wenn Sie nicht nach dem Ende des vereinbarten Zeitraums in eine Rente wechseln können. Diese Fragen kann jedoch am besten die Agentur für Arbeit beantworten, die Altersteilzeit finanziell fördert.

Sollten Sie jedoch schwerbehindert sein, wäre diese Voraussetzung (Wechsel in Rente)

möglicherweise wieder erfüllt...

Viele offene Fragen also. Ich empfehle daher eine persönliche Beratung, bei der Sie alle Unklarheiten besprechen und beseitigen können.

2 Antworten

bin mir nicht sicheram 15.08.2009 | 09:12
aber m.M. nach geht die 6jährige ATZ bei Ihnen überhaupt nicht. Sie beginnen am 31.12.2009, Sie sind dann 55 Jahre alt, die Arbeitsphase geht bis 58 Jahre, dann die Ruhephase bis 61 und dann? Sie können erst mit 63 in Rente somit haben Sie eine Lücke von 2 Jahren und das geht nicht sagt der Gesetzgeber. Es ginge bei Ihnen nur die 8 jährige, aber ich bin kein Spezialist, vielleicht schreibt noch ein (richtiger) Experte etwas dazu. PS: Den Abschlag ab 63 können Sie hier nachsehen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/sid_DA4839E4…
Schadeam 15.08.2009 | 12:31
Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie mit 63 (also 2017) mit 9,6% Abschlag in Rente. Eine in Dezember 2009 beginnende ATZ von 6 Jahren endet im November 2015. Das dürfte so nicht klappen....ich rate dringend zum Blick in die Rentenauskunft, bzw. zu einem Beratungsgespräch.
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