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Rente nach Arbeitslosigkeit

von sailor27.11.2009 | 18:04
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 12.04.1950 geboren und habe seit dem 1.4.1964 bis auf einen Monat lückenlos Beiträge zur ges. Rentversicherung gezahlt. Ich betreibe neben meinem normalem Arbeitsverhältnis noch eine Firma. Mein Arbeitsverhältnis läuft am 31.03.2011 aus und ich werde dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Wenn nun nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit keine neue Arbeitsstelle in Aussicht ist, werde ich einen Rentenantrag stellen müssen. Nach meinen bisherigen Kenntnissen ist mit 63 Jahren ein Einstieg in die Rente möglich. Allerdings mit Abschlägen. Meine Frage richtet sich nun nach dem Fortbestehen meiner Firma. Ist die Weiterführung der Fa. auch nach dem Eintritt der Rente mit 63 Jahren ohne Anrechnung möglich, oder erst nach Erreichen des 65. Lebensjahrs? Für eine präzise Auskunft wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichem Gruß Wilfried Kempken

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die volle Altersrente ist mit 63 nur möglich, wenn Sie daneben nicht mehr als 400 € verdienen, bei Selbständigkeit ist der Gewinn maßgebend.

Erwirtschaften Sie mit Ihrer Firma mehr Gewinn als 400 €, käme eine Teilrente in Frage.

Die entsprechenden Zuverdienstgrenzen können Sie aus jeder Rentenauskunft ersehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei der Regelaltersrente gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr, daher darf man daneben auch uneingeschränkt selbständig tätig sein.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Zunächst bitte ich Sie bei neuen Fragen ein neues Thema zu eröffnen und nicht in Beiträge anderer reinzuschreiben.

So war z.B. bei den Experten heute um 15 Uhr Schichtwechsel und ein neuer Experte schaut nicht unbedingt, ob "alte Beiträge" noch offen sind.

Nun zur Frage:

Bei Ihrem Jahrgang wäre eine Rente mit 63 nur dann abschlagsfrei, wenn Sie mindestens 50 % schwerbehindert wären und 35 Versicherungsjahre aufweisen.

Ansonsten erst mit 65, wenn Sie die Bedingung für die Frauenaltersrente, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder für die AR für langjährig Versicherte erfüllen.

Erfüllen Sie all das nicht, dann wäre bei Jahrgang 1949 die RegelAR erst mit 65+3 abschlagsfrei.

All das steht schwarz auf weiß in jeder Rentenauskunft und wenn Sie bereits bei der Beratung waren, hat Ihnen Ihr Sachbearbeiter sicherlich schon all das mündlich gesagt.

Warum Sie das nicht verstehen können, kann ich nicht beurteilen - aber dann wäre es wirklich das beste, die Rentenauskunft der ARGE vorzulegen.

Warum Sie das auch nicht wollen, verstehe ich nun wieder nicht....

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Die einfache Frage, ob die AR mit 65 abschlagsfrei ist, kann sicherlich auch am Telefon beantwortet werden - das müsste nach Ihrer Schilderung so sein und ein einfaches "ja" kann man doch kaum missverstehen, oder?.

Wenn das wirklich nicht klappt, befürchte ich, dass es Kommunikation- oder Verständigungsprobleme gibt.

Aber für den Fall brauchen Sie doch nur die Rentenauskunft bei der ARGE vorlegen.

Wollen Sie das auch nicht, dann brauchen Sie sich nicht wundern, dass Sie vielleicht Stress mit Behörden haben.

Dann liegt es daran, dass Sie die Sache unnötig verkomplizieren.

1 Antworten

Heinam 29.11.2009 | 18:37
...ob sie zu blödsind eine Rentenauskunft zu verstehen,kann hier im Forum niemand beurteilen. Die Berechnung nachvollziehen zu könne,inklusive Entgeltpunkte,beitragsgeminderte Zeiten,Zuschläge für Zeiten mit geringen Arbeitsentgelten ist sehr umfangreich und kompliziert. Aber einen Rentenbeginn herauszulesen,kann eigentlich jeder der lesen kann.
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