Zunächst bitte ich Sie bei neuen Fragen ein neues Thema zu eröffnen und nicht in Beiträge anderer reinzuschreiben.
So war z.B. bei den Experten heute um 15 Uhr Schichtwechsel und ein neuer Experte schaut nicht unbedingt, ob "alte Beiträge" noch offen sind.
Nun zur Frage:
Bei Ihrem Jahrgang wäre eine Rente mit 63 nur dann abschlagsfrei, wenn Sie mindestens 50 % schwerbehindert wären und 35 Versicherungsjahre aufweisen.
Ansonsten erst mit 65, wenn Sie die Bedingung für die Frauenaltersrente, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder für die AR für langjährig Versicherte erfüllen.
Erfüllen Sie all das nicht, dann wäre bei Jahrgang 1949 die RegelAR erst mit 65+3 abschlagsfrei.
All das steht schwarz auf weiß in jeder Rentenauskunft und wenn Sie bereits bei der Beratung waren, hat Ihnen Ihr Sachbearbeiter sicherlich schon all das mündlich gesagt.
Warum Sie das nicht verstehen können, kann ich nicht beurteilen - aber dann wäre es wirklich das beste, die Rentenauskunft der ARGE vorzulegen.
Warum Sie das auch nicht wollen, verstehe ich nun wieder nicht....