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Rente nach ATZ

von Radan07.11.2007 | 16:51
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1 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 3/44 und arbeite seit1.07.2006 in Altersteilzeit,und zwar immer 3 Monate aktiv,3 Monate Pause.Nun möchte ich zum 31.12.2007 ganz aufhören.Müsste doch mit Abschlag möglich sein oder? Gruß u.Danke i.voraus

1 Antworten

Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 17:26
Wenn Ihre Altersteilzeit nicht für mindestens 24 Monate insgesamt vereinbart wurde, abgesehen mal von der individuellen sehr eigenwilligen Ausgestaltung, können Sie die Altersrente wegen Altersteilzeit nicht in Anspruch nehmen. Lag ab dem 58 1/2 Lbj. nicht für mindestens 12 Monate Arbeitslosigkeit vor, können sie auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht in Anspruch nehmen. Bleibt noch die Altersrente für langjährig Versicherte. Die können Sie frühestens ab dem 63. Lbj. in Anspruch nehmen, dass Sie ja bei Rentenbeginn im Januar 2008 um einige Monate schon überschritten haben, wenn 35 außerdem noch 35 Jahre rentenrechtliche Zeit vorhanden ist. Auf Grund des Geburtsjahres spielt hier die ATZ keine Rolle. Minderung für die drei genannten Rentenarten jeweils 4,5%
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